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 A-Teilnehmer - Definition und Bedeutung

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Als A-Teilnehmer (engl. originator) bezeichnet man bei einer Wählverbindung denjenigen Teilnehmer, der die Verbindung eingeleitet hat. Den angewählten Teilnehmer bezeichnet man als B-Teilnehmer.
Bei einer Verbindung über ein öffentliches Telefonnetz muss der A-Teilnehmer im Regelfall die Kosten der Verbindung tragen.

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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel A-Teilnehmer aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Inhalte. In der Wikipedia ist eine Autorenauflistung verfügbar.