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Als
A-Teilnehmer (engl.
originator) bezeichnet man bei einer
Wählverbindung denjenigen
Teilnehmer, der die Verbindung eingeleitet hat. Den angewählten Teilnehmer bezeichnet man als
B-Teilnehmer.
Bei einer Verbindung über ein öffentliches
Telefonnetz muss der A-Teilnehmer im Regelfall die Kosten der Verbindung tragen.
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