Bei Menschen wird der Begriff Abstammung verwendet, um einerseits die
evolutionäre Entwicklung ("Der Mensch und der Affe stammen von gemeinsamen Vorfahren ab"), andererseits die
familiäre Herkunft zu beschreiben. Abstammung ist folglich die Herkunft eines Menschen (oder eines anderen Lebewesens) von seinen leiblichen
Eltern, d. h. von der
Mutter, die ihn geboren hat (also nicht die
Stiefmutter, Adoptivmutter und ebenso nicht die Leihmutter) und vom
Vater, der ihn erzeugt hat, und weiter in gleicher Weise von seinen
Großeltern und allen zusätzlichen
Ahnen. - Für die Tierzucht unerläßlich ist die
Abstammungsbewertung.