 |
|  | | Amtssprache - Definition und Bedeutung |
|  | | Sie haben im Ilexikon erfolgreich nach der Definition, der Bedeutung oder Informationen zum Begriff 'Amtssprache' gesucht. Hier finden Sie eine Beschreibung, Erklärung, Definition, die Bedeutung sowie viele aktuelle Infos zum Begriff 'Amtssprache' und damit verwandten Themen.
Eine Amtssprache ist die Sprache, in der die Behörden (Regierung, Gerichte) eines Staates miteinander und mit der Bevölkerung kommunizieren und mit der sich Bürger und Bewohner an die Verwaltungseinrichtungen wenden können. Ein Land kann gleichzeitig mehrere Amtssprachen haben. Im Gegensatz zur Amtssprache bezeichnet Schulsprache eine Sprache, die im Unterricht an den Schulen eines Landes verwendet wird.
|
Inhaltsverzeichnis | |
4 Weblinks
|
1 Was wird zur Amtssprache?
Nicht jederzeitspiegeln die Amtssprache(n) die wirklichen Muttersprachen der Bewohner eines Landes wieder.
In Europa, Asien oder Amerika ist meist die am häufigsten gesprochene Sprache eines Landes ebenso gleichzeitig dessen Amtssprache; so ist Deutsch die Amtssprache Deutschlands und Portugiesisch die Amtssprache Brasiliens. In Afrika dagegen sind meist Kolonialsprachen Amtssprache, so Französisch in Mali oder Englisch in Sambia. Diese Sprachpolitik begünstigt häufig die herrschende Elite, die, im Gegensatz zum "gemeinen" Volk als einzige Klasse die Amtssprache beherrscht.
Nur in wenigen Fällen ( Schweiz mit 4 Amtssprachen, Südafrika mit 12, Indien mit 17) sind alle verbreiteten Sprachen eines Landes ebenso Amtssprachen. So ist z.B. das in Deutschland mit über 2 Millionen Muttersprachlern (davon fast 1 Million deutscher Nationalität) stark vertretene Türkisch keine Amtssprache genauso wenig wie Elsässisch Amtssprache in Frankreich ist. Diese Tendenz wird mit der Notwendigkeit der nationalen Einheit und dem verwaltungsmässigen Mehraufwand (Ausbildung aller Beamten und Ausdruck aller Formulare in mehreren Sprachen) begründet, führt aber in der Praxis zu einer sozialen Abwertung der Sprecher von solchen Nicht-Amtssprachen.
2 Amtssprachen in einzelnen Ländern
Nicht alle Staaten haben ihre Amtssprache offiziell festgelegt.
In den USA haben wohl manche Bundesstaaten Englisch als Amtssprache festgelegt, die Legislative der Vereinigten Staaten selbst allerdings hat es nie in diesen Status erhoben.
Da aber die Verfassung und sämtliche Gesetze auf Englisch vorliegen, kann es durchaus als offizielle Sprache angesehen werden.
In Deutschland legt § 23 Abs. 1 VwVfG Deutsch als Amtssprache fest. Durch die Europäische Charta der Regional und Minderheitensprachen sind Behörden einzelner Bundesländer verpflichtet, ebenso in den Regionalsprachen Niederdeutsch, Friesisch, Dänisch bzw. Sorbisch zu korrespondieren.
Minderheitensprachen als Amtssprachen sind:
In der Schweiz existieren vier Amtssprachen:
| Infos zu Ilexikon.comWir hoffen dass Sie alle gewünschten Informationen zum Begriff 'Amtssprache' gefunden haben. Alle Informationen zur Definition des Begriffs Amtssprache und zur Bedeutung des Wortes Amtssprache werden Ihnen kostenlos bereitgestellt. Unser Traffic und unsere Programmierarbeit finanziert sich ausschließlich durch Werbeeinnahmen. Wir danken für Ihren Besuch und hoffen dass Sie unser Portal zusätzlichempfehlen. |
Weiteres zu dem Artikel
Sie möchten die Besucher Ihrer Internet-Seite auf weiterführende Definitionen und Informationen zum Thema "Amtssprache" aufmerksam machen? Dann platzieren Sie doch einfach folgenden Link auf Ihre Homepage:
<a href="http://www.ilexikon.com/Amtssprache.html" title="Definition und Informationen zu dem Thema Amtssprache">Amtssprache</a> | |  | |  |
|  |