Die
Binnenschifffahrt ist die
Schifffahrt auf
Wasserstraßen und
Binnengewässern. Für die Binnenschifffahrt gelten andere Vorschriften als für die
Seeschifffahrt.Bedeutsam ist die Binnenschifffahrt in
Deutschland vor allem auf den Flüssen
Rhein,
Main,
Donau,
Mosel,
Neckar,
Weser,
Elbe und
Oder sowie auf verschiedenen
Kanälen wie dem
Mittellandkanal, dem
Elbe-Havel-Kanal, dem
Elbe-Seitenkanal,
Main-Donau-Kanal, dem Havel-Oder-Kanal, dem
Dortmund-Ems-Kanal, dem
Rhein-Herne-Kanal, dem Datteln-Hamm-Kanal und dem
Wesel-Datteln-Kanal. Die letzten vier genannten Kanäle treffen sich in Europas größten Kanalknotenpunkt in
Datteln. Transportierte Güter umfassen vor allem
Container,
Kohle,
Erdöl und
Autos.
Jährlich werden 242 Millionen Tonnen Fracht transportiert (im Vergleich dazu durch die Bahn 294 Millionen Tonnen, durch LKWs 982 Millionen Tonnen). 2002 arbeiteten 4.462 Binnenschiffer auf 2.569 Schiffen.
Fortbewegung: Traditionell wurden
Boote und Kähne durch
Segeln,
Rudern, Staken oder - nur in der Flussschiffahrt: -
Treideln (
Bomätschen) fortbewegt. Seit der Erfindung der
Dampfmaschine Ende des
18. Jahrhundert wurden diese Fortbewegungen zurückgedrängt. Bevor
Schaufelraddampfer technologisch ausgereift waren, wurde Kettenschifffahrt betrieben, bei der eine in der Fahrrinne verlegte Kette maschinell durch das Schiff gezogen wurde. Moderne Binnenschiffe sind Schubverband bestehend aus mehreren
Leichter und von einem Schubboot. Diese ersetzten inm verstärkten Maße die Selbstfahrer oder die Schleppschiffe
Die Grundlage der deutschen Binnenschifffahrt ist die Mannheimer Akte oder Rheinstrom Akte, sie geht auf das Jahr 1868 zurück und beinhaltet:
1. die Schifffahrtsfreiheit, 2. die Abgabefreiheit durch:
a) Gleichbehandlung der Flaggen, b) Wegfall der Schifffahrtsabgaben, Durchfahrzölle, Umschlags- und Stapelrechte c) Vereinfachte Zollabfertigung, einheitliches technische und schifffahrtspolizeiliche Vorschriften.
In der Binnenschifffahrt gelten Sendungen bis 300 Tonnen obendrein als
Stückgut. Zum Vergleich bei einem Straßentransport gilt bis 3 Tonnen als Stückgut und in der Seeschifffahrt sind obendrein 800 Tonnen als Stückgut zu werten.
Begriffe aus der Binnenschifffahrt:
Partikulier: Besitzt i.d.R. 1 bis 3 Schiffe. Das Schiff dient gleichzeitig als Arbeits- und Wohnstädte. Er verfügt über keine kaufmännische Landorganisation.
Reeder: Sie setzen eigenen oder fremden Schiffsraum zum Erwerb ein. Es herrscht eine strikte Trennung unter der kaufmännischen Landorganisation und der technischen Transportdurchführung.
Befrachter: Er schließt mit dem Absender Frachtverträge und mit dem ausführenden
Frachtführer Unterfrachtverträge, er hat also eine Doppelfunktion (Frachtführer und Absender). ACHTUNG: In der Seeschifffahrt ist ein Befrachter nur der frachtbriefmäßige Absender!
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