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 Bischof - Definition und Bedeutung

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Der Begriff Bischof (griech.: επισκοπος, episkopos = Vorsteher, Aufseher; aus episkeptomai = besuchen, heimsuchen) beschreibt in der Urkirche eine kollegiale Funktion neben anderen, z.B. Diakonen. In der zweiten christlichen Generation (Ignatius von Antiochien) entwickelte sich, v.a. in der Auseinandersetzung mit gnostischen Strömungen, das Verständnis des Bischofs als des Garanten der kirchlichen Einheit an der Spitze der Kirchenhierarchie (s. Kirchenamt).
Inhaltsverzeichnis
7 Weblinks

 1 Katholische Kirche

Bei dem Bischofsamt handelt es sich um die höchste Stufe des Weihesakramentes. Der Bischof muss zuerst Diakon und dann Priester gewesen sein. Er wird von Bischöfen - i.d.R. drei - mit der Zustimmung des Papstes zum Bischof geweiht.
Nach altkirchlicher und katholischer Auffassung setzt sich in den Bischöfen die Lehr- und Leitungsvollmacht fort, die Jesus den zwölf Aposteln übertrug. In einer ununterbrochenen "Reihe der Handauflegungen" (Apostolische Sukzession) seien alle heutigen Bischöfe mit den Aposteln verbunden. Den obersten Dienst der Einheit hat nach katholischem Glauben der Bischof von Rom als Amtsnachfolger des Petrus (s. Papst; Matthäus 16,18).
Da die Anzahl der Gläubigen, für die ein Bischof zuständig war, bald zu groß wurde, ermächtigten diese Priester, einen Großteil der Aufgaben stellvertretend zu übernehmen.
Der Bischof ist Vorsteher einer Diözese (s. aber ebenso Titularbischof und Weihbischof). Als solcher hat er die oberste Lehr- und Rechtsvollmacht in seinem Bistum und ist allein dem Papst (s. Hierarchie) verantwortlich. Priester- und Laiengremien haben beratende Funktion.
Ein Erzbischof ist der Vorsteher eines Erzbistums und hat als solcher die selben Rechte und Pflichten wie alle residierenden oder Diözesanbischöfe. Als Metropolit der Kirchenprovinz hat er gem. Kirchenrecht dafür zu sorgen, dass der "Glaube und die kirchliche Disziplin genau gewahrt werden", und soll "Missbräuche dem Papst mitteilen". Eine konkrete Leitungsgewalt in den Suffraganbistümern hat er aber nicht. Er ist ebenso nicht Vorgesetzter der Suffraganbischöfe.
Der Bischof ist der erste Spender der Sakramente. Die zusätzliche Sakramentenspendung durch Priester ist eine Delegationshandlung,die vom Bischof ausgeht. Vorbehalten sind ihm die Priesterweihe, die Firmung (im Ausnahmefall an Priester delegierbar) sowie die Weitergabe der Bischofsweihe.
Mit Vollendung des 75. Lebensjahres sind alle Bischöfe gem. Can. 401 §1 CIC angehalten, dem Papst den Amtsverzicht anzubieten.
Insignien eines Bischof, die sog. Pontifikalien, sind Mitra, Stab (Verdeutlichung der Hirtenfunktion), Ring, Pileolus und Brustkreuz Pektorale. Derlei Insignien finden sich ebenso bei Amtsträgern mit besonderer Jurisdiktion, wie zum Beispiel Äbten. Erzbischöfe-Metropoliten tragen zusätzlich zu den beschriebenen Insignien das Pallium, welches ihnen vom Papst verliehen wird.
Ein römisch-katholischer Bischof ist jederzeitmännlich.

 2 Orthodoxe Kirche

Verständnis und Praxis des Bischofsamtes in der Orthodoxen Kirche stimmen mit der katholischen Kirche weitgehend überein. Statt dem Papst unterstehen die Diözesanbischöfe dem jeweiligen Patriarchen bzw. Metropoliten ihrer autokephalen Landeskirche als primus inter pares. Der Patriarch von Konstantinopel hat den Ehrenprimat, allerdings außerhalb seiner eigenen Kirche keine Weisungsbefugnisse. Auch die orthodoxe Kirche kennt keine weiblichen Bischöfe.
Die Wahl der Bischöfe ist in den einzelnen Orthodoxen Kirchen verschieden geregelt, allerdings wird die kollektive Zustimmung der Bevölkerung durch den Ruf Axios! (gr. für "er ist würdig") als wichtiger Teil der Weihe gesehen. Die Abdankung von Bischöfen aufgrund von Druck aus der Bevölkerung ist gleichfalls häufiger als in der katholischen Kirche.
Die Größen der Diözesen unterscheiden sich sehr stark unter den einzelnen orthodoxen Kirchen; zum Beispiel hat das kleine Griechenland über 80 Bischöfe, mehr als das große Russland.
Bischöfe sind ebenso in der Orthodoxie zum Zölibat verpflichtet, anders als Priester. Sie stammen daher gewöhnlich aus dem Mönchtum oder werden als Witwer geweiht.

 3 Evangelische Kirche

In den evangelischen Kirchen kann die bischöfliche Funktion je nach Tradition durch eine einzelne, männliche oder weibliche Person ausgeübt werden, aber ebenso direkt bei verschiedenen kollegialien Gremien liegen.
Evangelische Amtsinhaber werden in der Regel von der Synode (Kirchenparlament) für eine bestimmte Zeit gewählt. Die Bezeichnung Bischof wird nicht jederzeitverwendet. Andere Bezeichnungen sind Generalsuperintendent, Präses und Schriftführer (Bremische Evangelisch Kirche).
Es gibt allerdings im evangelischen Bereich große Unterschiede im Leitungsverständnis; so hat zum Beispiel die Anglikanische Kirche das katholische Bischofsamt kaum verändert beibehalten, während am anderen Ende der Skala z.B. die Baptisten z.T. überhaupt keine Ämter oberhalb der örtlichen Gemeindeleitung anerkennen.
In den meisten evangelischen Kirchen wird das Amt wie auch von Männern als ebenso von Frauen ausgeübt. Es gibt keine dem Bischof vorbehaltenen Sakramente.

 4 Evangelisch-Freikirchliche Gemeinden (Baptisten)

Die Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinden (Baptisten) kennen in der Regel kein übergemeindliches Bischofsamt. Sie betonen die Autonomie der Ortsgemeinden und halten die Begriffe Bischof und Ältester für synonym. Sie begründen das unter anderem mit Hinweis auf Apostelgeschichte 20,17-35 (Abschiedsrede des Paulus vor den Ältesten der Gemeinde Ephesus; siehe besonders die Verse 17 und 28). Eine Ausnahme bilden hier die lettischen Baptisten. Sie werden von einem Bischof mit Sitz in Riga geleitet.

 5 Evangelisch-methodistische Kirche

 6 Zitate

· Ein Bischof aber soll untadelig sein, Mann einer einzigen Frau, nüchtern, maßvoll, würdig, gastfrei, geschickt im Lehren, kein Säufer, nicht gewalttätig, sondern gütig, nicht streitsüchtig, nicht geldgierig, einer, der seinem eigenen Haus gut vorsteht und gehorsame Kinder hat in aller Ehrbarkeit. Denn wenn jemand seinem eigenen Haus nicht vorzustehen weiß, wie soll er für die Gemeinde Gottes sorgen? Er soll kein Neugetaufter sein, damit er sich nicht aufblase und dem Urteil des Teufels verfalle. Er muss aber ebenso einen guten Ruf haben bei denen, die draußen sind, damit er nicht geschmäht werde und sich nicht fange in der Schlinge des Teufels. (1. Tim. 3,2-7 wiedergegeben nach der Lutherbibel (Ausgabe 1984))==Literatur==
· Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches 1448 bis 1648. Ein biogra­phisches Lexikon, hrsg. von Erwin Gatz unter Mitwir­kung von Clemens Brodkorb, Berlin: Duncker & Hum­boldt 1996, XCVI und 871 S., ISBN 3-428-08422-5
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