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 Deutscher Kaiser - Definition und Bedeutung

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"Deutscher Kaiser" war ab 1871 der korrekte Titel der drei Hohenzollernkaiser (Wilhelm I., Friedrich III. und Wilhelm II.) der Erbmonarchie "Deutsches Reich" - vgl. die Liste der Staatsoberhäupter des Deutschen Reiches. Der Titel erlosch mit der Ausrufung des Deutschen Reiches zur Republik am 9. November 1918.
Der Titel "Kaiser von Deutschland" kam aus zweierlei Gründen nicht zur Anwendung:
Erstens umfasste das neue "Deutsche Reich" nicht alle deutschsprachigen Gebiete, die damals mit dem Begriff Deutschland gleichgesetzt wurden, da Österreich nicht Teil des neuen Reiches werden wollte bzw. konnte (kleindeutsche Lösung).
Zweitens hatte der Kaiser staatsrechtlich (nur) die Stellung des "Bundespräsidenten" des bisherigen Norddeutschen Bundes inne, da 1871 im Wesentlichen dessen Verfassung als Reichsverfassung übernommen wurde, was mit der teilweise beibehaltenen Souveränität der Einzelstaaten (so mit derjenigen der Königreiche Bayern, Sachsen und Württemberg und der der Republiken Bremen, Lübeck und Hamburg) kollidiert hätte.
Der Streit um diese Titulatur überschattete Wilhelms I. Ausrufung in Versailles. Politisch war der Deutsche Kaiser als König des weitaus größten Bundesstaates (Preußens) jederzeitstärker als staatsrechtlich; diese Macht erodierte allerdings unter der langen Regierung Wilhelms II. (1888-1918), der 1917 faktisch von der Militärdiktatur Ludendorffs abgelöst wurde.
Die Kaiser des "Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation" (bis 1806) waren dagegen "Römische Kaiser" und Wahlmonarchen, die von den Kurfürsten 'gekürt' wurden.
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