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 Deutsches Reich - Definition und Bedeutung

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Deutsches Reich war die offizielle Bezeichnung des 1871 vom preußischen Politiker Otto von Bismarck gegründeten ersten deutschen Nationalstaates.
Das Deutsche Reich ging aus dem unter preußischer Vorherrschaft stehenden Norddeutschen Bund hervor, nachdem Preußen sich im Deutschen Krieg und im deutsch-französischen Krieg gegen eine Reihe anderer deutscher Staaten und die Großmächte Österreich und Frankreich durchgesetzt hatte.

 Geschichte

Die Geschichte des Deutschen Reiches gliedert sich in drei Abschnitte:
·  1871-1918 Deutsches Kaiserreich
·  1871-1890 Zeit des Reichskanzlers Bismarck
·  1890-1918 wilhelminische Epoche und Erster Weltkrieg

·  1918-1933 Weimarer Republik
·  1933-1945 die Zeit des Nationalsozialismus (Siehe ebenso: Drittes Reich) und Zweiter Weltkrieg)

 Entstehung des Begriffs

Die Verwendung des Wortes Reich im Titel knüpfte an das Heilige Römische Reich Deutscher Nation (962–1806) an, das angesichts von Säkularisierung und napoleonischer Übermacht 1806 zerbrochen war.

 Staatsrechtliche Fragen

Das Bundesverfassungsgericht stellte 1973 fest, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht als Nachfolgestaat angesehen werden kann, sondern vielmehr als Staat identisch mit dem Staat Deutsches Reich sei und nicht Nachfolger. Damit wird eine staatsrechtliche Identität, die 1866 mit dem Norddeutschen Bund begann, unter der Bezeichnung Bundesrepublik Deutschland fortgeführt.

 Siehe ebenso


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