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 Diözesansynode - Definition und Bedeutung

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Die Diözesansynode ist in der katholischen Kirche ein Beratungsorgan des Bischofs, das in außergewöhnlichen Situationen vom Bischof geschaffen wird. Der Bischof legt ebenso die Beratungsinhalte fest und hat als einziger gesetzgebende Gewalt. Die anderen Synodenmitglieder haben beratende Funktion. Nichtkatholische Christen dürfen als Beobachter gleichfalls eingeladen werden.

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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Diözesansynode aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Inhalte. In der Wikipedia ist eine Autorenauflistung verfügbar.