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Die
Diözesansynode ist in der
katholischen Kirche ein Beratungsorgan des
Bischofs, das in außergewöhnlichen Situationen vom Bischof geschaffen wird. Der Bischof legt ebenso die Beratungsinhalte fest und hat als einziger gesetzgebende Gewalt. Die anderen Synodenmitglieder haben beratende Funktion. Nichtkatholische
Christen dürfen als Beobachter gleichfalls eingeladen werden.
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