Er wurde mit dem
österreichisch-ungarischen Ausgleich am
15. März (
1867) gegründet. Dieser Vertrag sicherte die Gleichberechtigung im staatsrechtlichen Verhältnis unter
Österreich und
Ungarn bis zum Ende des
ersten Weltkrieges. Nach der Niederlage gegen Preußen in der
Schlacht bei Königgrätz (
1866) und der darauf folgenden Auflösung des
Deutschen Bundes sah sich die
habsburgische Monarchie genötigt, sich mit den
Ungarn zu verständigen. Die Doppelmonarchie war ein Zusammenschluss der gleichberechigten selbstständigen Staaten
Österreich und
Ungarn, die unter einem gemeinsamen Staatsoberhaupt als konstitutionelle
Monarchie organisiert waren. Mit der Niederlage Österreich-Ungarns im 1. Weltkrieg wurde die Doppelmonarchie aufgelöst.