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 Ã–sterreich-Ungarn - Definition und Bedeutung

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Dieser Artikel ist Teil der
Serie Geschichte Österreichs
Fränkisches Reich
Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation
Westfälischer Friede
Österreich-Ungarn
Zeit des Nationalsozialismus
Österreich-Ungarn (1867-1918) (k.[aiserliche] und k.[önigliche] Monarchie) war eine Doppel-Monarchie und ein Vielvölkerstaat in Mitteleuropa.
Inhaltsverzeichnis
7 Literatur
8 Weblinks

 1 Geschichte

Er wurde mit dem österreichisch-ungarischen Ausgleich am 15. März (1867) gegründet. Dieser Vertrag sicherte die Gleichberechtigung im staatsrechtlichen Verhältnis unter Österreich und Ungarn bis zum Ende des ersten Weltkrieges. Nach der Niederlage gegen Preußen in der Schlacht bei Königgrätz (1866) und der darauf folgenden Auflösung des Deutschen Bundes sah sich die habsburgische Monarchie genötigt, sich mit den Ungarn zu verständigen. Die Doppelmonarchie war ein Zusammenschluss der gleichberechigten selbstständigen Staaten Österreich und Ungarn, die unter einem gemeinsamen Staatsoberhaupt als konstitutionelle Monarchie organisiert waren. Mit der Niederlage Österreich-Ungarns im 1. Weltkrieg wurde die Doppelmonarchie aufgelöst.

 2 Staatsrechtliche Konstruktion

Der Kaiser von Österreich war in Personalunion ebenso König von Ungarn (im eigenen Recht und nicht mehr in Ableitung aus der österreichischen Kaiserwürde). Daraus folgte, dass der Monarch in Ungarn ebenso zum König gekrönt wurde.
Die Reichseinheit wurde neben der Personalunion ebenso durch drei gemeinsame Ministerien ausgedrückt (Außen-, Kriegs- und Finanzministerium); diese Konstruktion wird als Realunion bezeichnet. Alle Institutionen, die beide Reichshälften betrafen, wurden als "k. u. k." (kaiserlich und königlich) bezeichnet. Die nationalen Regierung von Cisleithanien wurde nur mit "k. k." ("kaiserlich-königlich"), die von Transleithanien mit "m. kir." (magyar királyi) oder "kgl. ung." ("königlich ungarisch") bezeichnet.

 3 Herrscher

· Franz Joseph I. (1867-1916)
· Karl I. (als König von Ungarn: Karl IV.) (1916-1918)

 4 Reichsteile und Kronländer

Die Grenze unter den beiden Staaten war streckenweise die Leitha. Daraus leiten sich die Bezeichnungen Cisleithanien ("Land diesseits der Leitha") für die westliche Reichshälfte (offiziell: Die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder) und Transleithanien ("Land jenseits der Leitha") für die östliche Reichshälfte (offiziell: Die Länder der heiligen ungarischen Stephanskrone) ab. Darüber hinaus existierte das von beiden Reichshälften gemeinsam verwaltete Gebiet von Bosnien und Herzegowina, welches 1878 besetzt und 1908 in den Reichsverband eingegliedert wurde. Die einzelnen Bestandteile waren die Kronländer:
· Cisleithanien
·  Königreich Böhmen
·  Königreich Dalmatien
·  Königreich Galizien und Lodomerien
·  Erzherzogtum Österreich unter der Enns
·  Erzherzogtum Österreich ob der Enns
·  Herzogtum Bukowina
·  Herzogtum Kärnten
·  Herzogtum Krain
·  Herzogtum Salzburg
·  Herzogtum Ober- und Niederschlesien (Österreichisch Schlesien)
·  Herzogtum Steiermark
·  Markgrafschaft Mähren
·  Gefürstete Grafschaft Tirol
·  Land Vorarlberg

·  Küstenland
·  Gefürstete Grafschaft Görz und Gradisca
·  Stadt Triest
·  Markgrafschaft Istrien

· Transleithanien
·  Königreich Ungarn
·  Königreich Kroatien und Slawonien
·  Stadt Fiume

· Bosnien und Herzegowina

 5 Namen

· k. und k.-Monarchie: steht für kaiserliche und königliche Monarchie
· Donaumonarchie
· Doppelmonarchie
· Kakanien: Der in den Volksmund eingegangene Ausdruck stammt allerdings erst aus dem Roman Der Mann ohne Eigenschaften von Robert Musil

 6 Siehe ebenso

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