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 Erfindung - Definition und Bedeutung

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Erfindungen sind besondere, nicht auf der Hand liegende, materielle Konstrukte oder Verfahren, die neue und nützliche Anwendungen ermöglichen. Erfunden werden sie von Erfindern.
Inhaltsverzeichnis
4 Literatur

 1 Patentfähige Erfindungen

Eine patentfähige Erfindung ist eine
·  gewerblich anwendbare,
·  neue,
·  nicht naheliegende Lehre zum
·  technischen Handeln, das heißt
·  eine Anweisung zum Einsatz beherrschbarer Naturkräfte zur unmittelbaren Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolgs

 2 Nicht patentfähige Erfindungen

Im Gegensatz dazu steht die Entdeckung, also das Auffinden von etwas, das schon zuvor dagewesen ist und nicht patentierbar ist, z.B. die Entdeckung einer Tierart oder eines Kontinents. Ebensowenig werden wissenschaftliche Theorien, physikalische Gesetze oder mathematische Modelle als Erfindungen angesehen; ebenso sie werden entdeckt.
Weiterhin werden geistig, schöpferische (sprich kreative) Werke (siehe hierzu das Urheberrecht), wie ungefähr Literatur, Musik oder Kunst nicht als Erfindung eingestuft.
Computerprogramme als solche sind (laut dieser Definition) sogar im mehrfachen Sinne keine patentfähigen Erfindungen. Anders sieht dies aus, wenn das Computerprogramm zur Steuerung von Naturkräften verwendet wird (z.B. Airbag, elektronische Motorsteuerung). Die genaue Abgrenzung wird derzeit sehr kontrovers diskutiert (siehe dazu Software-Patente).

 3 Siehe ebenso

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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Erfindung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Inhalte. In der Wikipedia ist eine Autorenauflistung verfügbar.