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|  | | Erfindung - Definition und Bedeutung |
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Erfindungen sind besondere, nicht auf der Hand liegende, materielle Konstrukte oder Verfahren, die neue und nützliche Anwendungen ermöglichen. Erfunden werden sie von Erfindern.
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Inhaltsverzeichnis | |
4 Literatur
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1 Patentfähige Erfindungen
| · | nicht naheliegende Lehre zum
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| · | technischen Handeln, das heißt
| · | eine Anweisung zum Einsatz beherrschbarer Naturkräfte zur unmittelbaren Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolgs
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2 Nicht patentfähige Erfindungen
Im Gegensatz dazu steht die Entdeckung, also das Auffinden von etwas, das schon zuvor dagewesen ist und nicht patentierbar ist, z.B. die Entdeckung einer Tierart oder eines Kontinents. Ebensowenig werden wissenschaftliche Theorien, physikalische Gesetze oder mathematische Modelle als Erfindungen angesehen; ebenso sie werden entdeckt.
Weiterhin werden geistig, schöpferische (sprich kreative) Werke (siehe hierzu das Urheberrecht), wie ungefähr Literatur, Musik oder Kunst nicht als Erfindung eingestuft.
Computerprogramme als solche sind (laut dieser Definition) sogar im mehrfachen Sinne keine patentfähigen Erfindungen. Anders sieht dies aus, wenn das Computerprogramm zur Steuerung von Naturkräften verwendet wird (z.B. Airbag, elektronische Motorsteuerung). Die genaue Abgrenzung wird derzeit sehr kontrovers diskutiert (siehe dazu Software-Patente).
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