Abebooks.de - Antiquarische und gebrauchte Bücher
Lesezeichen setzen | Seite empfehlen
   Navigation

 Zur Startseite

 Zufälliger Artikel

 Impressum
   Verwandte Artikel

 Amtszeit

 August

 Eusebius

 Kaiser

 Liste

 Marcellus

 Maxentius

 Papst

   
    
      

A B C D E F
G H I J K L
M N O P Q R
S T U V W X
Y Z


eXTReMe Tracker
  

 Eusebius (Papst) - Definition und Bedeutung

Sie haben im Ilexikon erfolgreich nach der Definition, der Bedeutung oder Informationen zum Begriff 'Eusebius (Papst)' gesucht. Hier finden Sie eine Beschreibung, Erklärung, Definition, die Bedeutung sowie viele aktuelle Infos zum Begriff 'Eusebius (Papst)' und damit verwandten Themen.

Eusebius wurde 308 oder 309 zum Papst gewählt und starb nach knapper Amtszeit am 17. August 310 (nach anderen Angaben schon am 17. August 309) auf Sizilien, wohin er von Kaiser Maxentius verbannt worden war. Er wird als heilig verehrt, sein Festtag ist der 17. August.


Vorgänger:
Hl. Marcellus I.
Liste der Päpste Nachfolger:
Hl. Miltiades



Infos zu Ilexikon.com
Wir hoffen dass Sie alle gewünschten Informationen zum Begriff 'Eusebius (Papst)' gefunden haben. Alle Informationen zur Definition des Begriffs Eusebius (Papst) und zur Bedeutung des Wortes Eusebius (Papst) werden Ihnen kostenlos bereitgestellt. Unser Traffic und unsere Programmierarbeit finanziert sich ausschließlich durch Werbeeinnahmen. Wir danken für Ihren Besuch und hoffen dass Sie unser Portal zusätzlichempfehlen.

 Weiteres zu dem Artikel


Sie möchten die Besucher Ihrer Internet-Seite auf weiterführende Definitionen und Informationen zum
Thema "Eusebius (Papst)" aufmerksam machen? Dann platzieren Sie doch einfach folgenden Link auf Ihre Homepage:

<a href="http://www.ilexikon.com/Eusebius_(Papst).html" title="Definition und Informationen zu dem Thema Eusebius (Papst)">Eusebius (Papst)</a>
 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Eusebius (Papst) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Inhalte. In der Wikipedia ist eine Autorenauflistung verfügbar.