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|  | | Exkommunikation - Definition und Bedeutung |
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Exkommunikation ist der permanente oder zeitlich begrenzte Ausschluss aus einer religiösen Gemeinschaft oder von bestimmten Aktivitäten in einer religiösen Gemeinschaft. Der Ausdruck bedeutet wörtlich: außerhalb der Kommunion.
Sie wurde schon in neutestamentlicher Zeit praktiziert 1 Kor 5,1ff.
Die Exkommunikation existiert in der römisch-katholischen Kirche. Sie bedeutet den Ausschluss des Betreffenden aus der kirchlichen Gemeinschaft, nicht allerdings aus der Kirche selbst.
Im Mittelalter hatte die Exkommunikation (der Kirchenbann) die weltliche Reichsacht zur Folge und damit häufig den wirtschaftlichen oder politischen Ruin (jemanden in Acht und Bann tun - aus der Gemeinschaft ausschließen).
| · | Exkommunikation als Tatstrafe (excommunicatio latae sententiae), die mit dem Vergehen eintritt. Durch einen Akt des Unglaubens hat der Gläubige sich soweit von der Kirche entfernt, dass er nicht mehr als ihr zugehörig betrachtet werden kann. Exkommunikation als Tatstrafe erfolgt z.B. aufgrund von Apostasie, Häresie, Schisma, Entweihung der Eucharistie, Gewalt gegenüber dem Papst oder Abtreibung (alle Beteiligten). Ebenso gilt sie für einen Priester, der jemanden absolviert, der im Ehebruch lebt oder der das Beichtgeheimnis verletzt, und für beide Parteien bei einer Bischofsweihe ohne päpstliches Mandat.
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| · | Exkommunikation als Beugestrafe (excommunicatio ferendae sententiae), die durch ausdrücklichen Urteilsspruch seitens des Bischofs oder des Papstes erfolgt. Diese erfolgt üblicherweise in dem Falle, dass der zu Exkommunizierende öffentliches Ärgernis erregt.
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Die Exkommunikation bleibt solange bestehen, bis die Ursache beseitigt ist oder der Betroffene sein Vergehen nochmal gut gemacht hat. Aufgehoben wird sie im allgemeinen durch den Bischof.
Eine Exkummunikation bedeutet für den gläubigen Katholiken ebenso die Verwehrung des Eintritts in das Paradies. Die katholische Kirche vertritt hier die Auffassung "extra eclesiam nulla salus" bzw. "Salus extra ecclesiam non est." Cyprianus, Briefe 73, 21,2 (Außerhalb der Kirche gibt es kein Heil).
2 Östlich-orthodoxe Kirchen
In der orthodoxen Kirche, ist Exkommunikation der Ausschluss von der Eucharistie. Es ist kein Ausschluss aus der Kirche. Exkommunikation kann es schon aus relativ kleinfügigen Gründen geben, ungefähr wenn jemand im Innern des letzten Jahres nicht gebeichtet hat, oder als Teil einer Buße.
Neben der Eucharistie gibt es ebenso den Ausschluss, in dem jemand Anathema erklärt wird, aber das geschieht nur in Fällen von schwerwiegender und nicht bereuter Häresie. Auch in diesem Fall wird die Person nicht durch die Kirche verdammt, sondern außerhalb der Kirche sich selbst überlassen.
In den meisten evangelischen Kirchen gibt es rechtlich die Möglichkeit, jemanden aus schwerwiegenden Gründen vom Abendmahl auszuschließen, die allerdings sehr selten in die Praxis umgesetzt wird.
4 Andere Gemeinschaften und Sekten
Auch andere Gemeinschaften kennen Formen, die der Exkommunikation vergleichbar sind, oder diese übertreffen. Dazu zählt z.B. die Meidung der Zeugen Jehovas oder die Erklärung zur "Unterdrückerischen Person" durch Scientology.Siehe ebenso: Anathema.
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