"Flagge" und "Fahne" werden umgangssprachlich häufig gleichbedeutend gebraucht, vor allem an Land. Entstehungsgeschichtlich sind Flaggen die Abbildung der Wappen auf einem Tuch und symbolisierten die Zugehörigkeit eines Trupps vom Kämpfern zu einem Kriegsherrn. Die
heraldischen Regeln, niemals Farbe auf Farbe zu setzen, werden oftmalsnicht beachtet (z.B. bei der Flagge von
Portugal).
Doch ist im engeren (rechtlichen) Sinne eine "Flagge" ein Stück Tuch, das man weg wirft und ersetzt, wenn es zerrissen ist - ganz anders als eine "
Fahne", die jederzeitein Einzelstück ist und (z.B. bei Regimentsfahnen) zeremoniell beerdigt werden müsste. Flaggen sind also ersetzbar, sie werden in vielen Größen und in hoher Stückzahl hergestellt. Eine
Fahne dagegen ist ein nicht vertretbares Einzelstück (Vereinsfahne, Zunftfahne, Regimentsfahne).
Alle
Staaten haben eine Staatsflagge als
nationales Symbol.
Für das
Staatsoberhaupt existiert oftmalseine eigene Flagge, die bei örtlicher Anwesenheit gehisst wird.
Für den deutschen
Bundespräsidenten ist es ein schwarzer
Bundesadler auf goldenem Grund mit rotem Rand.
Für die Marine und andere Institutionen werden Variationen der Staatsflagge benutzt, die um Symbole ergänzt sind.
Sie wird auf öffentlichen Gebäuden gehisst oder in Trauerstunden auf Halbmast gesetzt.
Besucht ein Staatsoberhaupt ein anderes Land, so wird ihm zu Ehren die Nationalflagge seines Landes (Gastflagge) gezeigt. Ebenso werden bei internationalen Wettkämpfen die Sieger so geehrt.
Auf
Schiffen ist der Platz der eigenen Nationalflagge entweder am Heck
oder - speziell auf Marineschiffen - nur im Hafen am Heck und auf See in der
Gaffel des Signal
mastes.