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|  | | G-Kraft - Definition und Bedeutung |
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Sie geben Auskunft über die Belastungen, denen die Fahrgäste ausgesetzt sind. 1 G entspricht der normalen Erdbeschleunigung, also 9,81 m/s². Höhere Beschleunigungen (siehe Zentripetalkraft und Zentrifugalkraft) werden durch die Erdbeschleunigung geteilt und entsprechend als G-Kraft angegeben.
In Deutschland darf bei Fahrgeschäften ein Grenzwert von 6 G nicht überschritten werden. Bei dieser Belastung kann schon Nasenbluten auftreten.
Ab 8 G sind Schleudertraumata oder gar Knochenbrüche zu befürchten, ab 10 G kann man schon bei knapper Einwirkung (<1 sek) in Ohnmacht fallen. 14 G kann zum Tode oder zu schweren Verletzungen führen, selbst bei trainierten Kampfpiloten. Diese tragen die extra dafür gedachten G-Hosen, welche allerdings nur begrenzte G-Kräfte aushalten.
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