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 Sache, Gegenstand, Ding - Definition und Bedeutung

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Die Wörter Sache, Ding oder Gegenstand stehen in der Regel als Platzhalter für etwas genauer zu spezifizierendes. Dies ist in der Regel ein konkretes, materielles Objekt, also etwas, das man anfassen kann.
Im übertragenen Sinne können diese Begriffe aber ebenso rein geistige Konzepte (Idee, Ereignis, Thema...) verwendet werden, besonders in der Philosophie.
Inhaltsverzeichnis
2 Literatur

 1 Mögliche Bedeutungen in speziellen Fachgebieten

 1.1 Rechtswissenschaften

Zur juristischen Definition einer Sache siehe unter Sache (Recht). In der Rechtswissenschaft ist Gegenstand ein Oberbegriff u. a. für Sache.

 1.2 Philosophische Logik

In der Philosophischen Logik ein Objekt der Erkenntnis: Ding (Philosophie), Gegenstand (Philosophie)== Siehe ebenso==
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