 |
|  | | Gesellschaft - Definition und Bedeutung |
|  | | Sie haben im Ilexikon erfolgreich nach der Definition, der Bedeutung oder Informationen zum Begriff 'Gesellschaft' gesucht. Hier finden Sie eine Beschreibung, Erklärung, Definition, die Bedeutung sowie viele aktuelle Infos zum Begriff 'Gesellschaft' und damit verwandten Themen.
Grundsätzlich muss unterschieden werden unter einem Alltagsverständnis von Gesellschaft (zum Beispiel 'eine Menge von Personen', oder spezieller: "in guter Gesellschaft sein", "gesellschaftlichen Anschluss suchen", "das ist mir eine feine Gesellschaft") und der Verwendung des Begriffs in der Soziologie bzw. den Sozialwissenschaften überhaupt und im Privatrecht. Biosoziologisch gesehen ist der Mensch 'von Natur in Gesellschaft', mit (schon) Aristoteles' Worten also ein zóon politikón, ein auf 'Staaten-(Gemeinden-, Poleis-)Bildung angelegtes Tier'.
Die Herkunft des Begriffes "Gesellschaft" ist aus altertümlich gewordenen Worten wie "Geselle" erkennbar (vgl. Gleich und gleich gesellt sich gern). Eine häufig implizite Bedeutung des Begriffs Gesellschaft ist, dass seine Mitglieder ein gegenseitiges Interesse oder ein Interesse an einer allgemeinen Zielsetzung teilen.
1 Gesellschaft (Soziologie)
Die Soziologie versteht allgemein unter Gesellschaft das Zusammenleben von Menschen. Genauer wird darunter ein Kollektiv, z. B. ein Volk, oder ein strukturierter, räumlich abgegrenzter Zusammenhang unter Menschen (z. B. "die schwedische Gesellschaft"), oder ein sonst durch die Dichte und Multiplexität sozialer Interaktionen abgrenzbares Knäuel im Netzwerk der Menschheit verstanden.
Die Bezeichnung Gesellschaft ist als zentraler Grundbegriff der Soziologie durchaus nicht unbestritten. Analytisch eingeführt wurde der Begriff in die deutsche Soziologie durch den Soziologen Ferdinand Tönnies (1855-1936) 1887 in seinem Werk Gemeinschaft und Gesellschaft. Er stellt hier dem Begriff der Gemeinschaft, welche sich durch gegenseitiges Vertrauen, emotionale Anbindung und Homogenität auszeichnet, den Begriff der Gesellschaft gegenüber, derer sich die Akteure mit je und je individuellen Zielen bedienen, und mit welchen sie dementsprechend nur lose verknüpft sind. Beide, Gemeinschaft und Gesellschaft, sind für ihn der gemeinsame Gegenstand der Soziologie. An ihn lehnt sich ebenso Max Weber an, der allerdings den Begriff "Vergesellschaftung" benutzt.
1.2 Konkrete Anwendung des Begriffs
Für konkrete Anwendungen des Begriffs wird die Grenze der Gesellschaft wegen allzu schlecht bestimmbarer Allgemeinbegriffe meist da angesetzt, wo (vermeintlich) die Gemeinsamkeit endet, die mit der Verwendung des Begriffs angedeutet werden soll. Diese Gemeinsamkeiten werden nach verschiedenen Kriterien abgegrenzt. So werden einzelne Länder (Abgrenzungskriterium: Landesgrenzen) als Gesellschaften bezeichnet, ebenso wie Kulturen (Abgrenzungskriterium: Kulturgrenzen) und soziale Systeme.
Wer Soziologie betreibt, wird jederzeitfragen, wer siegreich eine "Gesellschaft" definiere. Dies ist schwieriger als beim Staat (auch der Nation) zu ermitteln, der durch völkerrechtlichen Vertrag oder siegreiche Proklamation entsteht, oder selbst beim Volk, das sich im Selbstverständnis durch symbolische, miteinander eng vernetzte Medien ( Sprache, Liedgut, Abstammungs- und andere Mythen usw. als solches versteht, häufig mit dichterischer Nachhilfe - vgl. Homer, Dante, Luther). Wer aber definiert z. B. die polnische Gesellschaft, d. h. grenzt das oben angesprochene "Knäuel" im sozialen Netzwerk Ostmitteleuropa als das polnische ab? Vermutlich Soziolog/inn/en.
Den politischen Eliten kann das kaum Recht sein. Die neoliberale Politikerin Margaret Thatcher stellte die Existenz von "Gesellschaft" überhaupt in Abrede.
1.3 Soziologische Schulen und ihr Zugriff zur "Gesellschaft"
Im (z. B.) Strukturfunktionalismus bildet sich aus Akteuren eine "Gesellschaft", wenn sie in der Lage ist, mittels bestimmter sozialer Funktionen die menschlichen Bedürfnisse zu befriedigen (vgl. Talcott Parsons, aber ebenso: Funktionalismus). Funktional darauf ausgerichtet bilden sich " Institutionen", ohne die Herausbildung von entsprechenden "Strukturen" ist eine dauerhafte Bedürfnisbefriedigung nicht möglich.
Auch ein Robinson Crusoe überlebt nur, weil er die Methoden zur Bewältigung der Welt ( Normen, Werte, Fähigkeiten) verinnerlicht hat, weil er die Gesellschaft in sich trägt - z. B., wenn er auf seiner einsamen Insel 'fromm' wird. Akteur (oder, strittig, Individuum) und Gesellschaft stehen in einem wechselseitigem Abhängigkeitsverhältnis. Langfristig stabilisieren sich Gesellschaften nur, wenn sie sich über Sozialisation Strukturen und Wertvorstellungen reproduzieren. Ursprüngliche Instanz ist hier durch biologische Determination die Kernfamilie (sogar dies ist umstritten).
"Gesellschaft" in systemtheoretischen Begriffen ist, mit Luhmann ausgedrückt, das umfassendste soziale System, die Einheit, die keine soziale Umwelt mehr hat und alle (anderen) sozialen Systeme, Verhältnisse und Tatbestände umfasst. Anders ausgedrückt ist Gesellschaft alles, was durch Kommunikation füreinander erreichbar ist.
Tönnies' und Luhmanns Ansätze erlauben - wie die vieler anderer soziologischer Makrotheoretiker - jeden Falls ebenso die Konzeption einer " Weltgesellschaft" (bei Tönnies durch den Fernhandel, bei Luhmann durch Anschluss von Kommunikationsmedien wie ungefähr dem "Geld"; bei Marx durch den durchdringenden Ausbeutungsmechanismus im Kapitalismus, bei Gumplovicz durch den Krieg unter Gruppen usw.).== Gesellschaft (Rechtsform) ==
| · | gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung/gGmbH
|
| · | Kolonialgesellschaft (nach Schutzgebietsrecht des Deutschen Reiches, in der BRD erst in den 1970er Jahren abgeschafft)
|
| · | Kollektivgesellschaft (Schweiz)
|
In diesen Fällen ist das Abgrenzungskriterium meist die Teilhaberschaft an einem Unternehmen.
Beurteilung: Dieser Artikel stellt nur die Situation in Deutschland dar. Es fehlen obendrein allgemeine Definitionen und/oder Informationen zu anderen (deutschsprachigen) Ländern.
Bevölkerung, Demokratie, Ethnologie, Volkskunde, Gemeinschaft, Gesellschafter, Informationsgesellschaft, juristische Person, Marginalisierung, Sozialstruktur, Volk
| Infos zu Ilexikon.comWir hoffen dass Sie alle gewünschten Informationen zum Begriff 'Gesellschaft' gefunden haben. Alle Informationen zur Definition des Begriffs Gesellschaft und zur Bedeutung des Wortes Gesellschaft werden Ihnen kostenlos bereitgestellt. Unser Traffic und unsere Programmierarbeit finanziert sich ausschließlich durch Werbeeinnahmen. Wir danken für Ihren Besuch und hoffen dass Sie unser Portal zusätzlichempfehlen. |
Weiteres zu dem Artikel
Sie möchten die Besucher Ihrer Internet-Seite auf weiterführende Definitionen und Informationen zum Thema "Gesellschaft" aufmerksam machen? Dann platzieren Sie doch einfach folgenden Link auf Ihre Homepage:
<a href="http://www.ilexikon.com/Gesellschaft.html" title="Definition und Informationen zu dem Thema Gesellschaft">Gesellschaft</a> | |  | |  |
|  |