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|  | | Honoris causa - Definition und Bedeutung |
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Die Abkürzung h. c. steht für das lateinische honoris causa. Es bedeutet wörtlich ehrenhalber, inhaltlich besagt er "für außerordentliche Verdienste um das Fachgebiet".
Dieser Zusatz wird oftmalsbei Doktortiteln verwendet und steht dort für die "Ehrendoktorwürde", welche in diesen Fällen nicht auf dem formalen Weg einer häufig mehrjährig zu erschreibenden Promotion verliehen wurde.
Es gibt daneben ebenso Professuren h.c., ungefähr bei an US-amerikanische Universitäten abgewanderten deutschen Forschern wie z.B. Martin Hellwig. Diese hatten sich dem äußerst zeitaufwändigen Habilitation-Verfahren in Deutschland insofern nicht unterziehen müssen.
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