Heilpraktiker ist die geschützte Berufsbezeichnung für Personen, die nach dem Heilpraktikergesetz von 1939 eine staatliche Genehmigung besitzen, die Heilkunde auszuüben, ohne über eine ärztliche
Approbation zu verfügen. Voraussetzung ist ein Mindestalter von 25 Jahren, ein Hauptschulabschluß und eine Genehmigung durch das zuständige
Gesundheitsamt. Die Genehmigung wird durch eine einzelne schriftliche und eine knappe mündliche Befragung erworben, die ausschließlich sicherstellen soll, dass von dem Kandidaten keine unmittelbare Gefahr für die allgemeine Gesundheit der Bevölkerung ausgeht. Die Ausbildung ist nicht gesetzlich geregelt, sie dauert in privaten Schulen ungefähr zwei Jahre. Es besteht allerdings keinerlei gesetzliche Verpflichtung eine Ausbildung zu absolvieren. Die Teilnahme an einer Ausbildung oder Schulung durch einen privaten Anbieter ist stets freiwillig und verursacht häufig Kosten in nicht unerheblichem Ausmaß. Die gesetzliche Grundlage für die Zulassung ergibt sich aus dem Heilpraktikergesetz (HPG).
Nicht tätig werden dürfen Heilpraktiker bei
meldepflichtigen Krankheiten, der
Zahnmedizin, der
Strahlentherapie und der
Leichenschau sowie in der
Geburtshilfe.
Betäubungsmittel dürfen sie nicht verordnen. Ärzte dürfen mit Heilpraktikern nicht zusammenarbeiten. Die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker", die der Heilpraktiker führen muß, weist die Öffentlichkeit darauf hin,
daß ein Nichtarzt Heilkunde ausübt. Sie ist nicht Ausdruck einer Qualifikation für bestimmte Heilverfahren.
Sie zeigt ausschließlich dem Patienten, daß ihr Träger nicht der ärztlichen Pflichtenbindung unterworfen ist und seine Qualifikation staatlicherseits kaum überwacht wird.
Heilpraktiker wenden für Diagnose und Therapie oftmalsMethoden der
Naturheilkunde, der
Homöopathie oder anderer Lehren der sogenannten
Alternativmedizin an, wobei es sich meist um unzureichend belegte Verfahren handelt.
Sogenannte Tierheilpraktiker benötigen keine Genehmigung, so daß hier keinerlei Mindestanforderungen eingehalten werden müssen.
Die Behandlungskosten werden soweit bestimmte Tarife abgeschlossen wurden nur von einigen Privaten Versicherungen übernommen. Infolge der
Gesundheitsreform von 2003 dürfen die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Medikamente, von einigen Ausnahmen abgesehen, nicht mehr von den Krankenkassen übernommen werden - damit ebenso die meisten Arzneien der Phytotherapie (Pflanzentherapie) und der Homöopathie.
Es gibt verschiedene Verbände in denen die Heilpraktiker organisiert sind. Diese sorgen für eine Fortbildung, sofern diese nachgefragt wird. Da die meisten Verbände ebenso Schulen unterhalten, sorgen sie neben zahlreichen freien Anbietern ebenso für eine Ausbildung, bei denen die Qualität allerdings keinerlei staatlichen Aufsicht unterworfen ist.
In Deutschland arbeiten ca. 20.000 Heilpraktiker, die meisten davon in Teilzeitpraxen und nur relativ wenige, ca. 6.000, in Vollzeitpraxen.
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