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Mit dem Herrschertitel wird das höchste Oberhaupt in einem bestimmten staatlichen Gefüge bezeichnet. Dabei sind weltweite Unterschiede, aber ebenso Übereinkünfte festzustellen.
Urkunde des Bischofs von Münster mit großem Titel
in Deutschland gültige Liste
| · | König - steht für King, Roi, Rey, Rè
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| · | Herzog - vergleichbar mit Duke (engl.), Duc, Duque, Duca
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weltweit gültige Liste (absteigender Titel)
| · | Deutschland - Kaiser, König, Herzog, Fürst, Graf, (Baron, Freiherr), Edler
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| · | Frankreich - (Empereur) Roi, Duc, Marquis, Comte, Vicomte, Baron, Cavalier
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| · | Spanien - Rey, Duque, Marquès, Conde, Baròn
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| · | Italien - Rè, Duca, Conte, Barone, Cavaliere
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| · | Iran - SchahDa ein Herrscher ebenso über mehrere Gebiete verfügen konnte gab es teilweise den Großer Titel, der diese Gebiete aufzählte. Beispielhaft der Große Titel des Kaisers von Österreich.
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Franz Joseph I., von Gottes Gnaden Kaiser von Österreich, Apostolischer König von Ungarn, König von Böhmen, von Dalmatien, Kroatien, Slawonien, Galizien, Ladomerien und Illyrien, König von Jerusalem etc., Erzherzog von Österreich, Großherzog von der Toskana und Krakau, Herzog von Lothringen, von Salzburg, Steier, Kärnten, Krain und der Bukowina, Großfürst von Siebenbürgen, Markgraf von Mähren, Herzog von Ober- und Nieder-Schlesien, von Modena, Parma, Piacenza und Guastalla, von Auschwitz und Zator, von Teschen, Friaul, Ragusa und Zara, gefürsteter Graf von Habsburg und Tirol, von Kyburg, Görz und Gradiska, Fürst von Trient und Brixen, Markgraf von Ober- und Nieder-Lausitz und in Istrien, Graf von Hohenembs, Feldkirch, Bregenz, Sonnenberg etc., Herr von Triest, von Cattaro und auf der Windischen Mark, Großwoiwode der Woiwodschaft Serbien etc. etc.
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