Institution (
lat.:
institutio = „Einrichtung”) bezeichnet
| · | umgangssprachlich: eine Einrichtung, Organisation; häufig mit dem Sinn "alteingeführt" (z.B. "der Bockbieranstich in München ist schon eine Institution";
|
| · | eine staatliche oder öffentliche Einrichtung, die dem Wohle oder Nutzen des Einzelnen oder der Allgemeinheit dient (z. B. "die Institution des öffentlich-rechtlichen Fernsehens");
|
| · | veraltet: die Einsetzung in ein kirchliches Amt;
|
Der Begriff wurde in die deutsche
Soziologie von
Arnold Gehlen und
Helmut Schelsky (mit Rückgriff auf
Bronislaw Malinowski) eingeführt, und als allgemeine Erwartung der Einhaltung bestimmter traditionsgestützter Regelwerke definiert, die verbindliche Geltung beanspruchen: „Institutionen sind also (...) bestimmte, in den Erwartungen der
Akteure verankerte, sozial definierte Regeln mit gesellschaftlicher Geltung und daraus abgeleiteter „unbedingter“ Verbindlichkeit für das Handeln.“ (Hartmut Esser 2000, S. 6). Nach A. Gehlen verschränken sich in Institutionen allgemeine Bedürfnisse mit allgemeinen sachlichen Notwendigkeiten. Institutionen sichern so das Überleben und das Zusammenlebens und ermöglichen Handeln ohne ständige Reflexion auf deren Sinn.
Institutionen leiten das
Handeln von Menschen, beschränken die
Willkür (den
Kürwillen) des individuellen Handelns, definieren den gemeinsamen Handlungsrahmen und mit ihm verbundene Verpflichtungen. Zu diesem Regelset bilden sich zugehörige
Legitimierungsstrategien und
Sanktionsmechanismen heraus. Damit üben Institutionen eine entlastende Funktion aus, indem sie eine kollektiv organisierte Bedürfnisbefriedigung sicherstellen und den einzelnen von elementaren Vollzügen freisetzen. Andererseits schützen sie die Gesellschaft vor individuell willkürlichen und
chaotisch gegeneinander laufenden Handlungen und überführen sie in gesellschaftlich wohlgeordnete Abläufe.
Nach dem
"Philosophischen Anthropologen" Gehlen ersetzen "Institutionen" dem Menschen, was dem Tier als "Instinkt" verfügbar ist;
Dieter Claessens hat dies
biosoziologisch kritisiert und differenziert (Konzept der "Instinktstümpfe"). Sie sind nach Gehlen notwendigerweise undurchschaubar und entfremdet, bieten aber damit die Möglichkeit für eine "höhere" Freiheit des Handelns.
Instutionen regeln für das Individuum und die Gesellschaft elementare Bereiche wie:
Reproduktion, (
Familie,
Verwandtschaft),
Erziehung,
Bildung und
Ausbildung, Nahrungsbeschaffung,
Warenproduktion und Verteilung (
Wirtschaft) und die Aufrechterhaltung einer gesellschaftlichen Ordnung (
Recht,
Politik), sowie der
Kultur (siehe Bernhard Schäfers 1995 S. 134-137). Sie sind "bewährte Problemlösungen" für den Alltag - welche man sich ebenso als Komplex von Handlungs- und Beziehungsmustern vorstellen kann. Institutionen können ihr Abbild in
Organisationen finden, sind aber davon deutlich zu unterscheiden. Während Institutionen handlungsleitende Regeln zur Verfügung stellen, definieren Organisationen formell Ziele, Mitgliedschaft und Organisationsabläufe.
Totale Institutionen wie
Gefängnisse, Psychiatrische Anstalten, Schiffsbesatzungen oder
Klöster kontrollieren alle Lebensäußerungen ihrer Mitglieder, können also den Freiraum des Individuums überaus stark einschränken und soziale Entwicklungen verhindern. Sie weisen folgende Merkmale auf (nach
Goffman):
| · | Totale Institutionen sind allumfassend. Das Leben aller Mitglieder findet nur an dieser einzigen Stelle statt und sie sind einer einzigen zentralen Autorität unterworfen.
|
| · | Die Mitglieder der Institution führen ihre alltägliche Arbeit in unmittelbarer (formeller) Gesellschaft und [informaler] Gemeinschaft ihrer Schicksalsgefährten aus.
|
| · | Alle Tätigkeiten und sonstigen Lebenäußerungen sind exakt geplant und ihre Abfolge wird durch explizite Regeln und durch einen Stab von Funktionären vorgeschrieben.
|
| · | Die verschiedenen Tätigkeiten und Lebensäußerungen sind in einem einzigen rationalen Plan vereinigt, der dazu dient, die offiziellen Ziele der Institution zu erreichen.
|
Auf der anderen Seite bergen Prozesse der Deinstitutionalisierung, z. B. in gesellschaftlichen Wandlungsphasen, Risiken des Rückfalls in riskantes, rücksichtsloses und nur auf Durchsetzung der Eigenwünsche bedachtes Verhalten.
Die jüngere Soziologie vermied es gern, komplexe Sachverhalte wie "
Familie" oder "
Bundestag" als "Institution" zu bezeichnen, da sie wie auch Aspekte der "Institution" als ebenso der "Organisation" umfassen und organisationssoziologisch weniger Grundlagenprobleme aufzuwerfen scheinen. (Die "Institution der Ehe" ist derart genommen eine Organisation, deren Mitglieder die jeweilige Ehefrau und der jeweilige Ehemann sind.) Jedoch hat z.B. 2003 Michael Wildt den "Institutions"-Begriff nochmal furchtbar aufgenommen, um das
Reichssicherheitshauptamt in der
Zeit des Nationalsozialismus zu erklären.
Beispiele sind jegliche Regeln und
Normen,
Verfassung,
Kartellrecht,
Strafrecht, Verträge (allgemein),
StVO,
DIN-/ISO Norm, Unternehmensleitsätze, Landessprache, Benimmregeln,
Sitten &
Bräuche.
Auf die häufig mit parallelen sozialen Prozessen befasste soziologische Debatte zum
Ritual ist zu verweisen.
| Infos zu Ilexikon.comWir hoffen dass Sie alle gewünschten Informationen zum Begriff 'Institution' gefunden haben. Alle Informationen zur Definition des Begriffs Institution und zur Bedeutung des Wortes Institution werden Ihnen kostenlos bereitgestellt. Unser Traffic und unsere Programmierarbeit finanziert sich ausschließlich durch Werbeeinnahmen. Wir danken für Ihren Besuch und hoffen dass Sie unser Portal zusätzlichempfehlen. |