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|  | | Jugoslawien - Definition und Bedeutung |
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Jugoslawien (»Südslawien«) bezeichnete von 1918 bis 2003 einen Staat in Südosteuropa. Während es unter dem ersten und dem zweiten jugoslawischen Staat eine juristische Kontinuität gibt, ist das 1992 gegründete dritte Jugoslawien nach vorherrschender Rechtsaufassung nur einer von fünf Nachfolgestaaten des zweiten Jugoslawien.
1 Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen bzw. Königreich Jugoslawien (1918-1941)
| · | Gliederung:
| · | ab 1929 9 Banschaften (Banovine)
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| · | ab 1939 7 normale Banschaften und die autonome Banschaft Kroatien (Banovina Hrvatska)
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2 FV Jugoslawien bzw. SFR Jugoslawien (1945-1991)
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Jugoslawien als sozialistischer Bundesstaat aus 6 Teilrepubliken ( Slowenien, Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Serbien und Mazedonien) und zwei Autonomen Provinzen im Innern der Republik Serbien ( Vojvodina und Kosovo) wiederhergestellt. Es hieß ab 1945 offiziell zunächst Demokratisches Föderatives Jugoslawien ( Demokratska Federativna Jugoslavija), ab 1946 Föderative Volksrepublik Jugoslawien ( Federativna Narodna Republika Jugoslavija), ab 1963 Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien ( Socijalistička Federativna Republika Jugoslavija/SFRJ).
3 Bundesrepublik Jugoslawien (1992-2003) 3.1 Ausschluss aus den Vereinten Nationen
Wegen ihrer aggressiven Haltung im Konflikt mit Kroatien und Bosnien-Herzegowina wurde die Bundesrepublik Jugoslawien am 22. September 1992 nach Mehrheitsbeschluss (Billigung von 127 Ländern bei 26 Enthaltungen und sechs Gegenstimmen) der UN-Vollversammlung in New York aus den Vereinten Nationen ausgeschlossen (Wiederaufnahme: 2000). Seit Bestehen der Organisation wurde bis dahin obendrein nie ein UN-Mitgliedsstaat ausgeschlossen.
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