Der Austritt muss in Deutschland je nach Bundesland entweder vor dem
Amtsgericht (in Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz (mit Ausnahme des ehemaligen Regierungsbezirks Pfalz) und Thüringen) oder vor dem
Standesamt (andere Bundesländer) erklärt werden. Ein Austritt per Brief ist nur mit notarieller Beglaubigung möglich. In Bremen kann der Austritt alternativ ebenso bei der Kirchengemeinde erklärt werden. Es muss ein Lichtbildausweis mitgebracht werden. Bei Verheirateten wird teilweise ebenso die Heiratsurkunde oder das Familienbuch verlangt.
In einigen Bundesländern fallen Gebühren an, die (derzeit) bis zu 50 Euro (in Teilen Baden-Württembergs) reichen. Diese hohen Gebühren, für die es meistens für sozial Schwache ebenso keine Ausnahme gibt, werden von Kritikern als Einschränkung der
grundgesetzlich garantierten
Bekenntnisfreiheit angesehen, weil sie vor allem arme Menschen, die meistens ebenso keine Kirchensteuer zahlen und folglich von einem Austritt finanziell nicht profitieren, effektiv von einem Austritt abhalten können. Die Gebühr steht zudem in keinem Verhältnis zum wirklichen Bearbeitungsaufwand, der mit einem Kirchenaustritt verbunden ist.
Der Austritt von Kindern unter 12 Jahren wird alleine von den Erziehungsberechtigten bestimmt. Ist das Kind 12 oder 13 Jahre alt, bedarf es wie auch seiner Zustimmung als ebenso derjenigen eines Erziehungsberechtigten. Ab 14 Jahren liegt die Entscheidung alleine beim Austretenden.
Einige Tage nach der Austrittserklärung wird eine Austrittbescheinigung zugesandt, mit der beim Einwohnermeldeamt die Streichung der Religionszugehörigkeit auf der Lohnsteuerkarte veranlasst werden kann, damit keine Kirchensteuer mehr erhoben wird. Die Austrittsbescheinigung sollte nicht verloren gehen, weil nach einem Umzug oftmalsbewiesen werden muss, dass man keiner Kirche angehört, damit die Kirchen nicht erneut zur Kasse bitten.
Die gleichen Regelungen gelten ebenso für den Austritt aus anderen als
Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannten Religionsgemeinschaften wie z.B. dem
Judentum. Aus jüdisch-religiöser Sicht ist ein Austritt aus dem Judentum damit allerdings nicht verbunden.
Die Zahl der Kirchenaustritte lag unter
1970 und
1989 in Westdeutschland unter 110.000 und 220.000 (
evangelische Kirche) und unter 50.000 und 90.000 (katholische Kirche) jährlich, nachdem sie in den
1950er und
1960er Jahren obendrein deutlich kleiner war. Diese Zahlen stiegen im Verlauf der
Wiedervereinigung nochmals stark an und erreichten
1992 ihren Höhepunkt mit ca 360.000 (evangelische Kirche) bzw. ca. 190.000 Austritten (katholische Kirche) in Gesamtdeutschland. Danach fielen die Austrittszahlen nochmal ab und haben sich seit ungefähr
1998 bei ca. 180.000 (evangelische Kirche) und 120.000 (katholische Kirche) stabilisiert.
2001 wendeten sich 171.789 Personen der evangelischen Kirche ab und traten aus.
2002 verlor die katholische Kirche 119.405 Mitglieder durch Austritt.
Die hohen Austrittszahlen haben dazu geführt, dass in Deutschland mittlerweile jeweilig etwas mehr als 30 % der Gesamtbevölkerung den beiden Großkirchen angehört. 2004 gehörten nur obendrein 63,8 % einer der beiden Kirchen an.