 |
|  | | Konzil (Römisch-Katholische Kirche) |
|  | | Sie haben im Ilexikon erfolgreich nach der Definition, der Bedeutung oder Informationen zum Begriff 'Konzil (Römisch-Katholische Kirche)' gesucht. Hier finden Sie eine Beschreibung, Erklärung, Definition, die Bedeutung sowie viele aktuelle Infos zum Begriff 'Konzil (Römisch-Katholische Kirche)' und damit verwandten Themen.
Diese Seite behandelt Konzile und Synoden im Innern der römisch-katholischen Kirche. Für den Gebrauch in andern Konfessionen siehe Konzil und Synode
Konzil ( lateinisch) beziehungsweise Synode ( griechisch) bezeichnet bei der Katholischen Kirche eine Versammlung in kirchlichen Angelegenheiten. Je nach Art der Einberufung und Zusammensetzung der Teilnehmer kann man verschieden Hierarchieebenen unterscheiden.
|
Inhaltsverzeichnis | |
7 Weblinks
|
1 gesamtkirchliche Konzile
Die Autorität der katholischen Konzile im zweiten Jahrtausend, die ebenso als ökumenische Konzile bezeichnet werden, wird nur obendrein von der Katholischen Kirche anerkannt. Die drei letzten Konzilien waren das Tridentinum 1545-1562, Vaticanum I (1869/70) und Vaticanum II ( Zweites Vatikanisches Konzil 1962-1965).
Im Katholizismus sind die ökumenischen Konzile dem römischen Papst untergeordnet. Ihre Beschlüsse erhalten nur insoweit Gültigkeit, wie sie vom Papst bestätigt werden. Den Vorsitz im Konzil führt der Papst oder seine Legaten; ihre Einberufung, Verlegung oder Auflösung steht nur dem Papst zu. Diese Auffassung hatte sich historisch gegenüber dem Konziliarismus durchgesetzt.
Diözesansynode (synodus dioecesalis) heißt eine Synode, welche ein Bischof mit den ihm untergebenen Pfarrern abhält.
Provinzialsynode (synodus provincialis) eine solche, welche ein Erzbischof mit seinen Bischöfen abhält.
Nationalsynode oder allgemeine Synode (synodus universalis oder nationalis) eine solche, zu der die gesamte Geistlichkeit eines Landes unter Vorsitz eines päpstlichen Legaten zusammentritt, um wichtige, die kirchlichen Angelegenheiten betreffende Fragen zu erledigen.
Kontinentalsynoden sind Versammlungen der Bischöfe eines gesamten Kontinents.
| · | 2. Römische Bischofssynode (Der priesterliche Dienst und Die Gerechtigkeit in der Welt) (1971)
|
| · | Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland (Würzburger Synode) (1971-1975)
|
| · | Europäische Bischofsynode (1999)
|
| Infos zu Ilexikon.comWir hoffen dass Sie alle gewünschten Informationen zum Begriff 'Konzil (Römisch-Katholische Kirche)' gefunden haben. Alle Informationen zur Definition des Begriffs Konzil (Römisch-Katholische Kirche) und zur Bedeutung des Wortes Konzil (Römisch-Katholische Kirche) werden Ihnen kostenlos bereitgestellt. Unser Traffic und unsere Programmierarbeit finanziert sich ausschließlich durch Werbeeinnahmen. Wir danken für Ihren Besuch und hoffen dass Sie unser Portal zusätzlichempfehlen. |
Weiteres zu dem Artikel
Sie möchten die Besucher Ihrer Internet-Seite auf weiterführende Definitionen und Informationen zum Thema "Konzil (Römisch-Katholische Kirche)" aufmerksam machen? Dann platzieren Sie doch einfach folgenden Link auf Ihre Homepage:
<a href="http://www.ilexikon.com/Konzil_(Roemisch-Katholische_Kirche).html" title="Definition und Informationen zu dem Thema Konzil (Römisch-Katholische Kirche)">Konzil (Römisch-Katholische Kirche)</a> | |  | |  |
|  |