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 Kriegsverbrechen - Definition und Bedeutung

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Als Kriegsverbrechen bezeichnet man im Allgemeinen Verstöße gegen die Genfer Konvention oder der Haager Landkriegsordnung. Derartige Verstöße stellen ungefähr die gezielte Tötung der Zivilbevölkerung, Geiselerschießungen, der Gefangenenmord, Einsatz von Giftgas, Ausplünderung oder der systematische Raub von Kulturgütern, sowie jegliche genozidalen oder demozidalen Handlungen dar. Der Begriff des Völkermordes (Genozid) wurde als Reaktion auf die NS-Verbrechen entwickelt. Bei den Nürnberger Prozessen ab 1946 wurden ebenso zahlreiche Verbrechen, die im Rahmen des Holocaust begangen worden waren, als Kriegsverbrechen behandelt, die ebenso damals schon strafbar waren.
In Deutschland sind Kriegsverbrechen in §§ 8 - 12 (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/vstgb/BJNR225410002BJNG000500000.html) Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) geregelt.
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