Als
Kriegsverbrechen bezeichnet man im Allgemeinen Verstöße gegen die
Genfer Konvention oder der
Haager Landkriegsordnung. Derartige Verstöße stellen ungefähr die gezielte Tötung der Zivilbevölkerung, Geiselerschießungen, der Gefangenenmord, Einsatz von
Giftgas, Ausplünderung oder der systematische Raub von
Kulturgütern, sowie jegliche
genozidalen oder
demozidalen Handlungen dar. Der Begriff des Völkermordes (Genozid) wurde als Reaktion auf die NS-Verbrechen entwickelt. Bei den
Nürnberger Prozessen ab 1946 wurden ebenso zahlreiche Verbrechen, die im Rahmen des
Holocaust begangen worden waren, als
Kriegsverbrechen behandelt, die ebenso damals schon strafbar waren.