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 Landesparlament - Definition und Bedeutung

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Landesparlament ist der Sammelbegriff für die Parlamente der Bundesländer.
Inhaltsverzeichnis
2 Siehe auch
3 Weblinks

 1 Deutschland

In den meisten Bundesländern heißt das Landesparlament Landtag. Die Zusammensetzung der Landtage wird in Landtagswahlen festgelegt, die Legislaturperiode liegt je nach Bundesland bei 4 bzw. 5 Jahren. In den Stadtstaaten existieren statt Landtag andere Bezeichnungen: Abgeordnetenhaus und Bürgerschaft. Der gewählte Abgeordnete eines Landtages wird als Mitglied des Landtages (MdL) bezeichnet.
Hauptaufgaben der Landesparlamente sind die Kontrolle der Landesregierung, der Erlass von Gesetzen und die Gestaltung und Freigabe des Landeshaushaltes. Wegen der letzteren Funktion wird der Landtag ebenso häufig als Haushaltsgesetzgeber bezeichnet.===Österreich=== In Österreich tragen alle Landesparlamente die Bezeichnung Landtag, ebenso das der Gemeinde Wien.

 1 Die einzelnen Landesparlamente in Deutschland

 1.1 Deutsche Bundesländer mit Landtagen

 1.2 Deutsche Stadtstaaten


In den Stadtstaaten gibt es andere Bezeichnungen:
· Land Berlin: Abgeordnetenhaus von Berlin
· Freie Hansestadt Bremen: Bremische Bürgerschaft
· Freie und Hansestadt Hamburg: Hamburgische Bürgerschaft==Statistiken deutscher Landesparlamente==

 1.3 Sitzverteilung

 1.4 Frauenanteil

Anteil der weiblichen Landtagsabgeordneten in den einzelnen Landesparlamenten:
(Stand - wenn nicht ausdrücklich erwähnt - Januar 2003)
· Baden-Württemberg: 22,6 %
· Bayern (21. September 2003): 26,7 %
· Berlin: 33,3 %
· Brandenburg: 33,0 %
· Bremen: 45,0 %
· Hamburg (29. Februar 2004): 37,2 %
· Hessen (2. Februar 2003): 30,9 %
· Mecklenburg-Vorpommern: 32,4 %
· Niedersachsen (2. Februar 2003): 33,3 %
· Nordrhein-Westfalen: 32,5 %
· Rheinland-Pfalz: 31,7 %
· Saarland: 33,3 %
· Sachsen: 35,0 %
· Sachsen-Anhalt: 31,3 %
· Schleswig-Holstein: 37,1 %
· Thüringen: 34,1 %

 2 Siehe ebenso

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