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|  | | Landesparlament - Definition und Bedeutung |
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Hauptaufgaben der Landesparlamente sind die Kontrolle der Landesregierung, der Erlass von Gesetzen und die Gestaltung und Freigabe des Landeshaushaltes. Wegen der letzteren Funktion wird der Landtag ebenso häufig als Haushaltsgesetzgeber bezeichnet.===Österreich===
In Österreich tragen alle Landesparlamente die Bezeichnung Landtag, ebenso das der Gemeinde Wien.
1 Die einzelnen Landesparlamente in Deutschland 1.1 Deutsche Bundesländer mit Landtagen 1.2 Deutsche Stadtstaaten
Anteil der weiblichen Landtagsabgeordneten in den einzelnen Landesparlamenten:
(Stand - wenn nicht ausdrücklich erwähnt - Januar 2003)
| · | Baden-Württemberg: 22,6 %
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| · | Bayern (21. September 2003): 26,7 %
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| · | Hamburg (29. Februar 2004): 37,2 %
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| · | Hessen (2. Februar 2003): 30,9 %
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| · | Mecklenburg-Vorpommern: 32,4 %
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| · | Niedersachsen (2. Februar 2003): 33,3 %
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| · | Nordrhein-Westfalen: 32,5 %
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| · | Rheinland-Pfalz: 31,7 %
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| · | Schleswig-Holstein: 37,1 %
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