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 Studium der Medizin - Definition und Bedeutung

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Mit dem Studium der Medizin oder Medizinstudium bezeichnet man im allgemeinen Sprachgebrauch das Studium der Medizin. Jedoch fallen im zusätzlichen Sinne ebenso die Zahn- und Tiermedizin unter diese Bezeichnung.
Inhaltsverzeichnis
2 Weblinks

 1 Studium der Medizin

 1.1 Geschichtliches

Das Medizinstudium hat eine sehr lange Tradition. Seine Wurzeln liegen schon in der Urzeit und erstrecken sich über die Antike, das Mittelalter und speziell über die Aufklärung bis in die Neuzeit.
Es ließ sich anhand von archäologischen Funden die Fähigkeit der Urmenschen zur Durchführung überraschend präziser chirurgischer Eingriffe belegen. So wurden z. B. urzeitliche, perfekt angepaßte chirurgische Instrumente gefunden, die ausschließlich der Behandlung von Schädelverletzungen gedient haben können; einem medizinisch äußerst kritischem Betätigungsfeld. Es steht zu Vermuten, daß in dieser Zeit schon grundlegendes, quasi-medizinisches Wissen tradiert wurde.
In der Antike erhielt das Medizinstudium zum erstem Mal eine klare formale Definition, vor allem durch die Lehre des Hippokrates und dem Eid des Hippokrates.
Im Mittelalter setzte eine oftmals unheilvolle Verschmelzung von Medizin und Alchemie ein, die die bisher geschaffenen Grundlagen eines vormals schon in Ansätzen bestehenden Studiums der Medizin zunichte machte und in die Nähe hexerischen Wirkens rückte.

Siehe ebenso: Medizingeschichte

 1.2 Heute

Das Medizinstudium ist in Deutschland bundesweit durch die Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) einheitlich geregelt. Der Studiengang Medizin wird nur an Universitäten und technischen Universitäten bzw. Hochschulen angeboten. Zugangsvoraussetzung ist die Allgemeine Hochschulreife oder ein entsprechend anrechenbarer Schul- oder Berufsausbildungsabschluss.
Zudem ist das Medizinstudium bundesweit zulassungsbeschränkt. Die Studienplätze werden von der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen nach den Kriterien Durchschnittsnote und Wartesemester an die Bewerber verteilt.
Die Regelstudienzeit beträgt sechs Jahre und drei Monate, ist allerdings in der Praxis kaum einzuhalten.
Traditionell ist das Studium in einen vorklinischen Teil (erstes bis viertes Semester / Physikum) und einen klinischen Teil geteilt.
Das Medizinstudium ist in Deutschland überwiegend theorielastig. Um zum Antritt des ersten Abschnitts der Ärztlichen Vorprüfung (Physikum) zugelassen zu werden, sind drei Monate Pflegepraktikum und ein Erste-Hilfe-Kurs erforderlich. Im klinischen Abschnitt sind vier Monate Famulatur vorgeschrieben. Abgemildert wird diese Praxisferne durch das Praktische Jahr (PJ) am Ende des Studiums. Hier ist man als PJ-Student an einem akademischen Lehrkrankenhaus voll in den medizinischen Alltag integriert.
Jedoch wird, vor allem seit den letzten Jahren, verstärkt angestrebt das Studium praxis- und patientennäher zu gestalten. So wurden z. B. an der Berliner Charité und der Privatuniversität Witten-Herdecke viel praxisorientiertere Modellstudiengänge nach amerikanischem Vorbild eingeführt.
Die Doktorarbeit (Dissertation) ist im Innern und nach dem Medizinstudiums nicht zwingend vorgeschrieben. Man schließt das Medizinstudium mit dem Staatsexamen als Arzt ab und kann nach Erhalt der Approbation regulär als Arzt arbeiten. Man hat dann allerdings keine Promotion und kann sich nicht Dr. med. nennen, was oftmals zu Verwirrung bei Patienten führt und in Deutschland leider jederzeitobendrein einen nicht unerheblichen Nachteil im späteren Berufsleben darstellt. Auch der Weg zu einer späteren Habilitation in Deutschland ist so versperrt.
Die Ärztlichen (Vor-)Prüfungen bestehen aus schriftlichen Multiple Choice Fragen, ergänzt durch mündliche Prüfungen. Nach zwei Jahren wird das Physikum abgelegt. Dann folgt nach einem Jahr der erste Teil der klinischen Prüfung. Nach zusätzlichen zwei Jahren folgt der zweite (und umfangreichste) Teil der klinischen Prüfung. Nach dem Praktischen Jahr endet das Studium mit dem dritten Teil der klinischen Prüfung und man erhält nach siegreichem Abschneiden das medizinische Staatsexamen. Ab dem Wintersemester 2004/05 soll das Staatsexamen auf eine große Prüfung am Ende des Studium zusammengelegt werden.
Der Arzt im Praktikum (AiP), der bisher nach dem Studium mit einer vorläufigen Approbation geleistet werden musste, fällt ab dem Wintersemester 2004/05 ersatzlos weg.

 1.3 Deutsche Universitäten mit der Möglichkeit des Medizinstudiums

· Aachen (TH)
· Berlin (FU)
· Berlin Charité (HU)
· Bochum
· Bonn
· Dresden (TU)
· Düsseldorf
· Erlangen-Nürnberg
· Essen
· Frankfurt am Main
· Freiburg
· Gießen
· Göttingen
· Greifswald
· Halle-Wittenberg
· Hamburg
· Hannover (MedH)
· Heidelberg
· Heidelberg-Mannheim
· Jena
· Kiel
· Köln
· Leipzig
· Lübeck (MedU)
· Magdeburg
· Mainz
· Marburg
· München (LMU)
· München (TU)
· Münster
· Regensburg
· Rostock
· Saarbrücken
· Tübingen
· Ulm
· Würzburg
· Witten-Herdecke (PrivatU)

 1.4 Österreichische Universitäten mit der Möglichkeit des Medizinstudiums

· Wien
· Graz
· Innsbruck
· Salzburg (Privat, ~50 Aufnahmen/Jahrgang)
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