Das Medizinstudium ist in Deutschland bundesweit durch die
Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) einheitlich geregelt. Der Studiengang Medizin wird nur an
Universitäten und technischen Universitäten bzw. Hochschulen angeboten. Zugangsvoraussetzung ist die
Allgemeine Hochschulreife oder ein entsprechend anrechenbarer Schul- oder Berufsausbildungsabschluss.
Die Regelstudienzeit beträgt sechs Jahre und drei Monate, ist allerdings in der Praxis kaum einzuhalten.
Traditionell ist das Studium in einen vorklinischen Teil (erstes bis viertes Semester /
Physikum) und einen klinischen Teil geteilt.
Das Medizinstudium ist in Deutschland überwiegend theorielastig. Um zum Antritt des ersten Abschnitts der Ärztlichen Vorprüfung (Physikum) zugelassen zu werden, sind drei Monate Pflegepraktikum und ein
Erste-Hilfe-Kurs erforderlich. Im klinischen Abschnitt sind vier Monate Famulatur vorgeschrieben. Abgemildert wird diese Praxisferne durch das Praktische Jahr (PJ) am Ende des Studiums. Hier ist man als PJ-Student an einem akademischen Lehrkrankenhaus voll in den medizinischen Alltag integriert.
Jedoch wird, vor allem seit den letzten Jahren, verstärkt angestrebt das Studium praxis- und patientennäher zu gestalten. So wurden z. B. an der Berliner Charité und der Privatuniversität Witten-Herdecke viel praxisorientiertere Modellstudiengänge nach amerikanischem Vorbild eingeführt.
Die Doktorarbeit (
Dissertation) ist im Innern und nach dem Medizinstudiums nicht zwingend vorgeschrieben. Man schließt das Medizinstudium mit dem Staatsexamen als Arzt ab und kann nach Erhalt der Approbation regulär als Arzt arbeiten. Man hat dann allerdings keine
Promotion und kann sich nicht Dr. med. nennen, was oftmals zu Verwirrung bei Patienten führt und in Deutschland leider jederzeitobendrein einen nicht unerheblichen Nachteil im späteren Berufsleben darstellt. Auch der Weg zu einer späteren
Habilitation in Deutschland ist so versperrt.
Die Ärztlichen (Vor-)Prüfungen bestehen aus schriftlichen Multiple Choice Fragen, ergänzt durch mündliche Prüfungen. Nach zwei Jahren wird das Physikum abgelegt. Dann folgt nach einem Jahr der erste Teil der klinischen Prüfung. Nach zusätzlichen zwei Jahren folgt der zweite (und umfangreichste) Teil der klinischen Prüfung. Nach dem Praktischen Jahr endet das Studium mit dem dritten Teil der klinischen Prüfung und man erhält nach siegreichem Abschneiden das medizinische Staatsexamen. Ab dem Wintersemester 2004/05 soll das Staatsexamen auf eine große Prüfung am Ende des Studium zusammengelegt werden.
Der Arzt im Praktikum (AiP), der bisher nach dem Studium mit einer vorläufigen Approbation geleistet werden musste, fällt ab dem Wintersemester 2004/05 ersatzlos weg.