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 Menschenrechte - Definition und Bedeutung

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Menschenrechte sind Rechte, die jedem Menschen von Geburt an zustehen.
Inhaltsverzeichnis
5 Literatur
7 Weblinks

 1 Menschenrechte

Menschenrechte sind unveräußerliche Rechte, die naturrechtlich begründet werden, und daher nicht durch andere Gesetze, geschlossene Verträge oder andere rechtsverbindliche Formen genommen werden können. Sie stehen jedem Menschen zu, allein auf der Tatsache beruhend, dass er Mensch ist. Durch die Formulierung von Grundrechten in Verfassungen und internationalen Abkommen wird versucht, die Menschenrechte als einklagbare Rechte festzulegen.
Dieses Mindest-Recht, das für jeden Menschen gelten sollte, wird aber obendrein jederzeitdurch viele Staaten gebrochen. Dies liegt, nach Hannah Arendt, am fundamentalen Widerspruch unter der philosophischen Idee der Universalität der Menschenrechte und ihrer Realisierung durch die Staaten als Bürgerrechte.
Zu den Menschenrechten zählen:
· Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person
· Meinungsfreiheit
· Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
· Reisefreiheit
· Versammlungsfreiheit
· Informationsfreiheit
· Bildungsfreiheit
· Recht auf Arbeit, freie Berufswahl und angemessene Entlohnung
· Recht auf gesundheitliche Versorgung
· Gleichberechtigung von Mann und Frau
aber ebenso:
· Recht auf Eigentum
· Recht auf einen angemessenen Lebensstandard
· Recht auf freie Teilhabe am kulturellen Leben, Kunst und wissenschaftlichem Fortschritt
· Recht auf Freizeit und bezahlten Urlaub
Welche Rechte genau zu den universellen Menschenrechten zählen, ist allerdings teilweise umstritten. Kritiker bemängeln, dass die Menschenrechte der europäischen Philosophie entspringen und nicht direkt auf andere Kulturkreise anwendbar sind.
Den Menschenrechten widersprechen
· Sklaverei
· Folter
· Todesstrafe
· Armut
· Diskriminierung
· willkürliche oder geheime Haft

 2 Kritik

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen nach dem Zweiten Weltkrieg war eines der wichtigsten Ereignisse in der Geschichte der Menschheit. Sie ist allerdings weder juristisch bindend für die Staaten obendrein gäbe es eine über den Staaten stehende Gewalt, die die Einhaltung der Menschenrechte durchsetzen könnte. Zum Schutz ihrer Rechte sind die Menschen also auf die Staaten angewiesen. Allerdings weisen Menschenrechtsvertreter darauf hin, dass die Einhaltung von Menschenrechte nicht mit Gewalt gegen die betreffenden Staaten erzwungen werden kann, weil man dann den eigenen Prinzipien widerspricht. Trotzdem werden alle Mitglieder der UNO laut Präambel gebeten, die Menschenrechte zu ratifizieren und den Inhalt zum Beispiel an Schulen zu unterrichten. Trotz dieser recht passiven Haltung wird im Weltsicherheitsrat bei besonders starken Verstößen in der Menschenrechtsfrage, wie zum Beispiel beim Genozid in Bürgerkriegen, über ein Eingreifen abgestimmt und eventuell eine Friedensschutztruppe in das betreffende Land geschickt. Ein Beispiel dafür wäre Somalia. Ein zusätzliches Mittel sind Sanktionen (zum Beispiel Waffenembargo), die ein militärisches oder polizeistaatliches Ausbauen des betreffenden Landes verhindern oder verlangsamen sollen.
Neben dieser Kritik, die die Probleme bei der Umsetzbarkeit der Menschenrechten aufzeigt, gibt es einen zusätzlichen Punkt: Die Menschenrechte seien eine Konstruktion des "Westens" und dienten nur der Stärkung der Machtposition der herrschenden Eliten. Als ein Vertreter dieser Richtung kann ebenso Slavoj Žižek betrachtet werden. Er behauptet, dass das "apolitische" Berufen auf die Neutralität der Menschenrechte offenkundig eine Fiktion sei - in der gegenwärtigen Konstellation diene der Bezug auf die Menschenrechte der Neuen Weltordnung, die von den USA dominiert werde. Um den Begriff der Menschenrechte allgemein auszuweiten, solle jemand festgenommen werden, "der wirklich zählt". Der ideale Kandidat sei seiner Meinung nach Henry Kissinger. Dieser sei "zur Stelle [gewesen], um die Armen und Hilflosen zu bombardieren oder anderweitig zu zerstören [...]" (Quelle:[1] (http://www.perlentaucher.de/feuilletons/2001-04-19.html)).

 3 Menschenrechtspreise

· Sacharow-Preis
· Bruno-Kreisky-Preis für Verdienste um die Menschenrechte
· Petra-Kelly-Preis

 4 Geschichte der Menschenrechte

Die Geschichte dieser Rechte liegt im Kampf des Bürgertums gegen den Adel begründet:
Der englische König Johann ohne Land muss die Willkür des Adels gegen seine Untertanen verfassungsrechtlich bestätigen.
Eigentum, Steuerrecht und Zugriff auf die Person sind ab diesem Zeitpunkt erstmals staatlich als Schutzrechte des Untertanen gegen die Krone geregelt.
· 1628 - Petition of Rights (England)
· 1679 - Habeas Corpus Akte
Ab diesem Zeitpunkt ist die Festnahme eines Bürgers an strikte Regeln gebunden. Niemand kann mehr aus Willkür festgenommen werden, ohne dass gesetzliche Regeln dies vorschreiben.
· 1776 - Virginia Bill of Rights am 12. Juni 1776 von der Virginia Convention of Delegates verabschiedet
· 1789 - Déclaration des droits de l'homme et du citoyen - (Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte) am 26. August 1789 von der Nationalversammlung Frankreichs als Verfassungsrecht verabschiedet.
· 1791 - Amerikanische Bill of Rights in den USA am 15. Dezember 1791 als Verfassungszusätze (Amendments) 1 - 10 aufgenommen.Im zweiten Weltkrieg wurden die Rechte vieler Menschen auf eine grausame Art und Weise missachtet (Verfolgung der Juden, Konzentrationslager). Auf diesem Hintergrund haben die Vereinten Nationen (UNO) am 10. Dezember 1948 die so genannte „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ veröffentlicht. Viele Staaten haben diese Erklärung in ihre Verfassung (Grundgesetz) aufgenommen. Seitdem wird der 10. Dezember als internationaler Tag der Menschenrechte begangen.Die Menschen- und Bürgerrechte sind in ihrer historischen Entwicklung her begründet als ABWEHRRECHTE der Menschen und des (Welt-)Bürgers (citoyen) gegen den Staat.
Der Staat kann sie weder verleihen, obendrein gestatten.
Das Naturrecht ist die Grundlage und Quelle der Freiheit des Menschen, nicht seiner Rechte. Das Naturrecht kennt den Staat nicht, aber ebenso nicht die Menschenrechte. Im Naturrecht gibt es keine Regeln unter Menschen als gesellschaftliche Wesen.
Der Charakter des Naturrechtes bedingt deshalb den Bürgerkrieg, den Kampf aller gegen alle (lat. bellum omnium contra omnes). Das Naturrecht wurde überwunden und aufgehoben im Gesellschaftsrecht, welches sich im Gesellschaftsvertrag konstituierte.
Aus der (absoluten) Herrschaft des Staates (Krone) wurde die vernünftige Herrschaft. Aus der vernünftigen Herrschaft wurde mit der fortschreitenden Akzeptanz der Menschenrechte die Herrschaft der Vernunft geboren.
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