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|  | | Minderheit - Definition und Bedeutung |
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Eine Minderheit ist eine demographische Gruppe auf einer bestimmten territorialen Einheit ( Staat, Region,...), die sich durch bestimmte personale Merkmale von der Bevölkerungsmehrheit unterscheidet. Merkmale in diesem Sinne können Sprache, Rasse, Religion, Moral, soziale Funktion u.v.a. mehr sein. Häufig werden Minderheiten auf Grund von Vorurteilen ausgegrenzt und sind deshalb Opfer von Gewalt.
Im herkömmlichen Sinne meint man mit Minderheiten ethnische oder nationale Minderheiten, das heißt Bevölkerungsgruppen, die auf dem Territorium eines Staates leben, in dem eine andere Volksgruppe die Mehrheit bildet, also die "Macht" innehat. Die UNO und andere internationale Organisationen haben für diese Fälle so genannte Minderheitenrechte festgesetzt, die in den verschiedenen Mitgliedsstaaten unterschiedlich respektiert werden (siehe ebenso Minderheitenschutz, Menschenrechte).
Unter dem Einfluss der amerikanischen Soziologie hat der Begriff "Minderheit" in den letzten fünfzig Jahren einen Bedeutungswandel erfahren. Der Begriff lässt sich so auf praktisch alle Gruppen anwenden, deren Mitglieder von den vorherrschenden Sitten und Verhaltensweisen abweichen, die zahlenmäßig weniger als die Hälfte einer gegebenen Bevölkerung ausmachen und die weniger Einfluss haben als die restliche Bevölkerung.
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Inhaltsverzeichnis | |
7 Literatur
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1 Entstehung von Minderheiten
Minderheiten können auf verschiedene Weisen entstehen. Die Entstehungsgeschichte einer bestimmten Minderheit hat in der Folge Auswirkungen auf ihre soziale Identität sowie auf das Konfliktpotenzial, das von ihr ausgeht.
Eine existierende, auf einem bestimmten Territorium vorhandene Bevölkerung wird durch militärische Invasion oder massive Immigration eines anderen Volkes verdrängt respektive dezimiert. Die Invasoren installieren ihre politische, kulturelle, wirtschaftliche und soziale Struktur und die einmal eingeborene Bevölkerung lebt als Minderheit auf ihrem eigenen Territorium weiter. Klassisches Beispiel: Die Indianervölker auf dem amerikanischen Kontinent.
Völker (oder ihre Angehörigen) werden systematisch in ein Gebiet umgesiedelt, in dem sie in der Folge als Minderheit leben. Je nachdem, ob die Individuen weiterhin Kontakt mit Angehörigen ihres Volkes haben oder nicht, bleibt die kulturelle Identität mehr oder weniger erhalten. Es kann allerdings ebenso geschehen, dass sich in der Fremde eine neue kulturelle Identität entwickelt. Klassisches Beispiel: Schwarze Bevölkerung in den USA.
Soziokulturelle Einheiten müssen ihr angestammtes Gebiet verlassen und siedeln sich in der Folge auf einem anderen Territorium an. Beispiel: Amish und Mennoniten. Ein Spezialfall der Vertreibung ist die so genannte Diaspora, bei der eine bestimmte Bevölkerung von ihrem angestammten Gebiet vertrieben wird und sich in der Folge verstreut über den Erdball niederlässt. Die gemeinsame Kultur und Identität wird bewusst gepflegt und erhalten, so dass die Kultur und der kulturelle Zusammenhalt trotz der Verstreutheit erhalten bleibt. Klassische Beispiele: Juden, Armenier.
1.4 Freiwillige Migration
Angehörige bestimmter soziokultureller Gruppen verlassen freiwillig ihr angestammtes Gebiet und begeben sich an einen Ort, an dem sich schon Menschen mit gemeinsamer Sprache, Kultur, Religion etc. befinden. Dabei kann unter Umständen eine neue kulturelle Identität entstehen, die sich von der Ursprünglichen grundsätzlich unterscheidet. Beispiel: Französischsprachige Kanadier (Québec).
Durch kriegerische oder diplomatische Aktionen werden Teile einer Volksgruppe politisch, wirtschaftlich und kulturell vom Rest ihrer Kultur abgeschnitten. Beispiele: Südtirol, Vojvodina, Kurden.
Es gibt unzählige Versuche, Minderheiten zu kategorisieren und typologisieren. Eine grobe Unterscheidung, die ebenso im völkerrechtlichen Zusammenhang verwendet wird, ist folgende Aufteilung:
| · | Sprachliche Minderheiten: Sind keine ethnische oder nationale Minderheit, sprechen allerdings eine andere Muttersprache als die Bevölkerungsmehrheit im Staat. Beispiel: frankophone Bevölkerung der Schweiz, Finnland-Schweden.
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3 Minderheiten in Deutschland
Als offizielle nationale Minderheiten in Deutschland sind anerkannt:
4 Minderheiten in Österreich
Sie machen weniger als 1% der Gesamtbevölkerung aus. In bestimmten Bezirken ist ihr freier Sprachgebrauch als Amtssprache (auch vor Gericht), sowie ebenso der Schulbesuch in der Muttersprache gewährleistet. In diesen Orten sind ebenso zweisprachige Ortstafeln aufzustellen.
5 Minderheiten in der Schweiz
Das politische System der Schweiz basiert nicht wie in einem Nationalstaat auf künstlichen Verwaltungseinheiten, sondern auf natürlich gewachsenen Gemeinschaften. Weil die Schweiz praktisch nur aus Minderheiten besteht, gibt es neben dem ausgeprägten Föderalismus keine offizielle Minderheitenpolitik. "Inoffiziell" existiert eine gewisse Konfliktualität unter den Sprachregionen (siehe Röstigraben), diese ist allerdings nicht so akut, dass man von einem Minderheitenkonflikt sprechen könnte, dem mit gesetzgeberischen Massnahmen begegnet werden müsste. Die sprachlichen Minderheiten (Französisch, Italienisch, Rätoromanisch) sind schon heute über ihre Kantone paritätisch in National- und Ständerat vertreten und im Bundesrat sind sie mit ihrem inoffiziellen Anrecht auf 3 von 7 Sitzen überrepräsentiert.
| · | religiöse Sondergruppen
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