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 Monarchie - Definition und Bedeutung

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Monarchie (über franz. monarchie aus griechisch: monarkhía "Alleinherrschaft") ist eine Staats- und Regierungsform, bei der eine Einzelperson eine häufig von einem Gott abgeleitete Autorität zugesprochen wird, die seiner Herrschaft über den persönlichen Machtbesitz hinaus legitimiert.
Inhaltsverzeichnis

 1 Geschichtliche Entwicklung

Die Art von Monarchie, welche sich durch den Bezug auf eine Gottheit legitimiert, kann bis ins alte Ägypten zurückgeführt werden, wo der Pharao als Gott verehrt wurde. Ähnliches gilt für das kaiserliche System in China, das dem Herrscher als Sohn des Himmels (Pinyin: tiānzi) bezeichnete, in seiner Herrschaft ein Mandat des Himmels erblickte und ihm dadurch absolute Macht verlieh.
Zur gelegentlich vorkommenden Doppelmonarchie siehe Dyarchie.

 1.1 Wahlmonarchie und Erbmonarchie

Die Wahlmonarchie (mit häufig eingeschränktem Kandidaten- und Wählerkreis) scheint historisch älter als die Erbmonarchie zu sein, die die Bürgerkriegsgefahr bei der Erbfolge siegreich verringerte. Bis zu ihrem Ende waren eine Wahlmonarchie das Königreich Polen und das Heilige Römische Reich Deutscher Nation, gegenwärtig (2004) sind es obendrein Malaysia, die Vatikanstadt und formal ebenso obendrein das Fürstentum Andorra.
Bis zur Christianisierung Europas ist hier meist eine Form der Wahlmonarchie zu finden. Germanische wie keltische Stämme haben ihre "Häuptlinge" die wohl in der Regel mächtigen und einflussreichen Familienclans entstammen aber keine automatische Erbfolge kennen. Beim Tod eines "Häuptlings" wurde einfach ein neuer durch verschiedene Rituale (Thing, Schilderhebung) gewählt oder proklamiert. Auch wenn einen Anführer das "Königsheil" verlassen hatte, wurde er einfach durch einen neuen ersetzt. In der sächsischen Ordnung wurde sogar nur für die Zeit eines Krieges, eines Feld- oder Beutezuges ein Herzog gewählt, der nach Ende dieses Krieges nochmal zum einfachen Freien wurde. Eine andere Herrschaft wurde von den freien Bauernkriegern abgelehnt.
Diese vor-feudalistische Ordnung, die teilweise durchaus demokratische Züge hatte, fand ihr Ende mit der Christianisierung. Als im Römischen Reich Kaiser Konstantin der Große zum Christentum konvertierte begann eine unheilige Allianz unter Kirche und Macht. Die Kirche legitimierte die absolute Herrschaft und die Erbfolge mit der Ideologie der Herrschaft "von Gottes Gnaden". Im Gegenzug sicherte sich die Kirche selbst dadurch eine priviligierte Stellung und Partizipation an der Macht, die sie bis zur französischen Revolution nicht nochmal hergeben würde.
Europa wird im Mittelalter zunehmend von Erbmonarchien beherrscht: Der Monarch steht dort an der Spitze eines Gefüge regional mehr oder weniger homogener Herrschaftsgebiete, die als Lehen an Gefolgsleute vergeben worden sind. Dieses Feudalsystem bildet die Grundlage der Verwaltung und des Militärwesens in den beherrschten Gebieten, leidet allerdings am zunehmenden Anspruch der Lehnsleute, selbst in Erbfolge über ihre Gebiete zu verfügen und aus diesen andererseits an Gefolgsleute Lehen zu vergeben. Bis zum Aufziehen früher Formen des modernen Staats verliert der europäische Monarch daher faktisch jederzeitweiter an Macht an den so gebildeten feudalen Adel.

 2 Formen der Monarchie

Mit dem Entstehen des modernen Staats bilden sich in Europa der Neuzeit drei Formen der Monarchie heraus:

 2.1 Absolute Monarchie

In dieser Form besitzt der Monarch dem Anspruch nach die alleinige Staatsgewalt; der Adel verliert seine Position im Feudalsystem im Austausch gegen Privilegien im Staats- und Militärwesen. Das bekannteste Beispiel für den Anspruch auf absolute Herrschaft des Monarchen ist der Sonnenkönig Ludwig XIV., dessen Selbstverständnis L'état, c'est moi (deutsch: der Staat bin ich) als geradezu prototypisch für diese Entwicklung angesehen werden kann. Der absolute Machtanspruch ist auf Dauer allerdings nicht gegen den Adel und das aufstrebende Bürgertum durchzusetzen; dort wo die Monarchie überlebt nimmt sie Elemente der Republik oder Demokratie an. Die letzten obendrein (2004) bestehende absolute Monarchie ist Saudi Arabien und die Vatikanstadt.

 2.2 Konstitutionelle Monarchie

In dieser Form der Monarchie ist die Macht des Monarchen nicht mehr absolut (uneingeschränkt), sondern von der Verfassung geregelt. Die Regierung aber wird weiterhin vom Monarchen und nicht von einer Volksvertretung bestimmmt. Ein Beispiel dafür ist das kaiserliche Deutschland 1871 bis 1918 bzw. Liechtenstein heute.

 2.2.1 Parlamentarische Monarchie

Die Parlamentarische Monarchie ist aus der Konstitutionellen Monarchie entstanden. In ihr werden die Staatsgeschäfte de facto nicht mehr vom Monarchen, sondern vom Parlament und der Regierung geführt, obwohl de jure jederzeitobendrein ein beträchtlicher Einfluss des Monarchen gegeben sein kann. Diesem kommen allerdings zumeist nur obendrein repräsentative Aufgaben zu. Ältestes Beispiel ist hierfür Großbritannien, aber ebenso im Commonwealth in Australien, Neuseeland oder Kanada, in Europa ebenso in Belgien, Dänemark, Luxemburg, Norwegen, den Niederlanden, Schweden und Spanien ist diese Staatsform anzutreffen.

 3 Siehe ebenso

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