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|  | | Oberbefehlshaber - Definition und Bedeutung |
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Ein Oberbefehlshaber übt über die gesamten Streitkräfte eines Landes die höchste Kommandogewalt aus, egal ob zu Lande, zu Wasser oder in der Luft. Im Kriegsfall wird ebenso der Kommandeur eines militärosischen Groß verbands ab Armee O. genannt.
Oft hat das Staatsoberhaupt ebenso die Funktion des Oberbefehlshabers.
In Deutschland hat in Friedenszeiten laut §65a(1) GG der Verteidigungsminister die Befehls- und Kommandogewalt inne. Sobald nach §115a GG der Verteidigungsfall festgestellt wird, geht laut §115b GG die Kommandogewalt auf den Bundeskanzler als neuen Oberbefehlshaber über.
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