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|  | | Österreich - Definition und Bedeutung |
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Einst als bairische Grenzmark Ostarrichi genannt und später ein Herzogtum im Heiligen römischen Reich deutscher Nation, wurde das Land im Verlauf seiner Geschichte ein bedeutender Machtfaktor im Innern des deutschen Reichsverbandes. Nach der Auflösung des mittelalterlichen Reiches 1806 gehörte die ehemalige Grenzmark und seine deutsche Bevölkerung einem großen Vielvölkerstaat und Kaisertum Österreich (Habsburger Reich) an. Dieses Land war bis 1866 Mitglied im Deutschen Bund (aber ohne den ungarischen, kroatischen, dalmatinischen und lombardo-venezianischen Teil des Kaisertums) und dominierte ihn bis zum Zerwürfnis mit dem Königreich Preußen und dem Ausscheiden aus der gesamtdeutschen Politik.
1867 wurde das Habsburgerreich in eine österreich-ungarische Monarchie umgewandelt. Nach der Niederlage der Doppelmonarchie im Ersten Weltkrieg und dessen Auflösung durch den Friedensvertrag von Saint Germain entstanden viele neue Nationalstaaten und die erste Republik Österreich (die den Großteil der deutschsprachigen Gebiete Österreich-Ungarns umfasste), die sich daher knappzeitig Deutsch-Österreich nannte. Nach dem Anschluss an das Deutsche Reich 1938 und die Niederlage des großdeutschen Reiches durch den 2. Weltkrieg wurde das Land von den Siegermächten nochmal vom übrigen deutschsprachigen Gebiet getrennt. Ab 1945 war das Land von den Siegermächten besetzt. Die Besatzungsmächte verließen das Land aber erst 1955, nachdem sie einen
Staatsvertrag unterschrieben hatten, durch den das Land seine staatliche Unabhängigkeit in den Grenzen der 1. Republik erhielt. Mit diesem Vertrag wurde dem neuen österreichischen Staat ebenso ein nochmaliger Anschluss an das übrige Deutschland verboten. Für den Abzug der sowjetischen Besatzungsmacht musste diese zweite Republik seine „ immerwährende Neutralität” festschreiben (Verfassungsgesetz von 1955).
Erst nach 1991, nach dem Zusammenbruch der kommunistische Regime im Ostblock und dem Ende des Kalten Krieges wurde die strikte Neutralitätspolitik gelockert und die Republik Österreich konnte 1995 der Europäischen Union (EU) als Vollmitglied beitreten und 1999 der Europäischen Währungsunion.
Österreich ist nach der Bundesverfassung von 1920, die 1945 nochmal eingeführt wurde, eine föderale, parlamentarisch-demokratische Republik, bestehend aus neun Bundesländern. Staatsoberhaupt ist ein Bundespräsident, der für 6 Jahre direkt von der Bevölkerung gewählt wird. Regierungschef bzw. Vorsitzender der Bundesregierung ist ein Bundeskanzler, der vom Bundespräsidenten de facto entsprechend den Mehrheitsverhältnissen im Nationalrat ernannt wird. Die Bundesregierung kann durch ein Misstrauensvotum des Nationalrates abberufen werden.
Das österreichische Parlament besteht aus zwei Kammern. Die Zusammensetzung des Nationalrates wird alle 4 Jahre durch freie und allgemeine Bürgerwahlen bestimmt. Eine 4-Prozent-Hürde verhindert ein zu große Zersplitterung der Parteienlandschaft im Nationalrat. Der Bundesrat wird von den einzelnen Landtagen (Parlament der Bundesländer) beschickt. Der Nationalrat ist die dominierende Kammer in der österreichischen Gesetzgebung. Der Bundesrat besitzt in den überwiegenden Fällen nur ein aufschiebendes Vetorecht, das durch einen Beharrungsbeschluss des Nationalrates außer Kraft gesetzt werden kann.
Hauptartikel: Geographie Österreichs
Die sechs höchsten Berge Österreichs sind:
| · | die Große und Kleine Mühl, Rodl und Aist, der Kamp, Göllersbach und Rußbach, sowie die March an der Ostgrenze.
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Erst außerhalb Österreichs münden folgende Flüsse in die Donau:
Hauptartikel: Österreichische Wirtschaft
Alle Angaben beziehen sich - sofern nicht anders angegeben - auf das Jahr 2001.
| · | Bruttosozialprodukt pro Einwohner (2002): 27.110 EUR
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| · | Erwerbstätigkeit (2000): Industrie 29,1 % Landwirtschaft 0,8 % Dienstleistungen 67,8 %
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| · | Arbeitslosigkeit (6/2003): 5,9%
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| · | Wintersport: 5 % des BIP hängen direkt oder indirekt mit dem Wintersport zusammen
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| · | Kindersterblichkeit: 0,5 %
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Das Strafrecht folgt den Leitgedanken Nulla poena sine lege (Keine Strafe ohne Gesetz, § 1 StGB) sowie dem Schuldprinzip (§ 4 StGB).
7 Bevölkerung und Sprache
Deutsch ist die offizielle Sprache in Österreich und wird von ungefähr 95% der Bevölkerung gesprochen, vielfach in Form eines der vielen oberdeutschen Dialekte, die zu den Mundartfamilien des
Das Land beherbergt viele Menschen aus fremden Kulturen, die größtenteils aus wirtschaftlichen Gründen nach Österreich gekommen sind. Diese Zuwanderer stammen vornehmlich aus dem ehemaligen Jugoslawien (Serben, Kroaten und andere), dem euro-asiatischen Raum (Türken, Kurden, Iraner, Iraker, usw.), aber ebenso aus anderen Weltregionen. Deren Anteil an der einheimischen Bevölkerung beträgt ungefähr 8,8 % (2002).
Etwa 75% der einheimischen Bevölkerung bekennen sich zum römisch-katholischen Glauben und nur nur ungefähr 5% zum Protestantismus (überwiegend Augsburger Bekenntnis). Etwa 12% der österreichischen Staatsbürger gehören keiner Kirche oder Glaubensgemeinschaft an. Von den zugewanderten Personen sind ungefähr 180.000 Mitglieder christlich-orthodoxer Kirchen, ungefähr 7.300 Mitglieder der israelitischen Kultusgemeinde und rd. 300.000 Menschen Mitglieder verschiedener muslimischer Religionsgemeinschaften.
Österreich kann trotz seiner Größe im Sport viele Erfolge aufweisen. Besonders in den Disziplinen des alpinen Schi-Sports beweisen österreichische Sportler jederzeitnochmal ihr Können. z.B.:
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