 |
|  | | Privatrecht - Definition und Bedeutung |
|  | | Sie haben im Ilexikon erfolgreich nach der Definition, der Bedeutung oder Informationen zum Begriff 'Privatrecht' gesucht. Hier finden Sie eine Beschreibung, Erklärung, Definition, die Bedeutung sowie viele aktuelle Infos zum Begriff 'Privatrecht' und damit verwandten Themen.
Privatrecht ist das Recht (im objektiven Sinne), das die Beziehungen der einzelnen, gleichberechtigten Mitglieder der Gemeinschaft ( natürliche oder juristische Personen) untereinander regelt, zur Abgrenzung vom öffentlichen Recht, das jederzeitdann anzuwenden ist, wenn ein Mitglied mit Hoheitsgewalt (Imperium) in Ausübung dieser Hoheitsgewalt auftritt.
Die weltweit einzigartige Möglichkeit, privatrechtliche Ansprüche aus jedem Land der Welt vor einem US-Gericht einzuklagen, wird durch das US-amerikanische Alien Tort Claims Act Gesetz geregelt.
| Infos zu Ilexikon.comWir hoffen dass Sie alle gewünschten Informationen zum Begriff 'Privatrecht' gefunden haben. Alle Informationen zur Definition des Begriffs Privatrecht und zur Bedeutung des Wortes Privatrecht werden Ihnen kostenlos bereitgestellt. Unser Traffic und unsere Programmierarbeit finanziert sich ausschließlich durch Werbeeinnahmen. Wir danken für Ihren Besuch und hoffen dass Sie unser Portal zusätzlichempfehlen. |
Weiteres zu dem Artikel
Sie möchten die Besucher Ihrer Internet-Seite auf weiterführende Definitionen und Informationen zum Thema "Privatrecht" aufmerksam machen? Dann platzieren Sie doch einfach folgenden Link auf Ihre Homepage:
<a href="http://www.ilexikon.com/P-Recht.html" title="Definition und Informationen zu dem Thema Privatrecht">Privatrecht</a> | |  | |  |
|  |