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 Privatrecht - Definition und Bedeutung

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Privatrecht ist das Recht (im objektiven Sinne), das die Beziehungen der einzelnen, gleichberechtigten Mitglieder der Gemeinschaft (natürliche oder juristische Personen) untereinander regelt, zur Abgrenzung vom öffentlichen Recht, das jederzeitdann anzuwenden ist, wenn ein Mitglied mit Hoheitsgewalt (Imperium) in Ausübung dieser Hoheitsgewalt auftritt.
Wichtige Gesetze hierzu sind in Deutschland das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), in Österreich das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB), in der Schweiz das Schweizer Zivilgesetzbuch und in Frankreich der Code civil. Diese Kodifikationen haben weltweit starke Aufmerksamkeit gefunden.
Die weltweit einzigartige Möglichkeit, privatrechtliche Ansprüche aus jedem Land der Welt vor einem US-Gericht einzuklagen, wird durch das US-amerikanische Alien Tort Claims Act Gesetz geregelt.

Bitte beachten Sie ebenso den Hinweis zu Rechtsthemen!


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