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 Präsident - Definition und Bedeutung

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Ein Präsident ist das Staatsoberhaupt einer Republik. Je nach Staatssystem wird das Amt durch eine allgemeine Wahl, durch ein Wahlkomitee, durch die Legislative oder durch andere Verfahren vergeben. Zum Teil werden ebenso in Diktaturen Präsidenten ernannt. Das Wort Präsident wurde vom lateinischen praesidere das heißt 'den Vorsitz haben', abgeleitet.
Einige wenige moderne Republiken kennen kein Staatsoberhaupt. Dazu zählen die Schweiz und San Marino. Die Schweiz kennt allerdings einen Präsidenten der Konföderation, der ein Mitglied des Bundesrats ist. Der Schweizer Nationalrat wählt ein Mitglied des Bundesrats zum Präsidenten für ein Jahr. Allerdings ist der Präsident nur primus inter pares (erster unter Gleichen); ausschließlich auf internationaler Ebene wird er als Staatsoberhaupt behandelt.
Auch das ehemalige deutsche Bundesland Württemberg-Hohenzollern hatte einen Staatspräsidenten, der nebenher Staatsoberhaupt und Regierungschef in einer Person war. In Bayern wollte man Anfang der 50er Jahre einen Staatspräsidenten einführen, entschied sich allerdings die Rolle des Staatsoberhauptes dem Ministerpräsidenten zu überlassen.
Inhaltsverzeichnis

 1 Der Präsident in der Demokratie

Die Stellung und die Befugnisse des Präsidenten werden meist durch eine geschriebene Verfassung festgelegt. Sie ist eingebunden in ein System der Gewaltenteilung oder wenigstens in ein System der strikten Machtkontrolle.

 1.1 Präsidentielle Demokratie

Hier vereinigt der Präsident die Funktion des Staatsoberhaupt und die des Regierungschef. Er besitzt große Machtbefugnisse. Der Präsident wird dann meist direkt vom Volk gewählt, was seine starke Position legitimiert.
Typische Präsidentielle Regierungssysteme sind die der USA und der lateinamerikanischen Staaten.

 1.2 Parlamentarische Demokratie

Hier ist der Präsident nur Staatsoberhaupt. Er wird meist nicht direkt vom Volk sondern durch die Legislative gewählt und hat größtenteilse repräsentative Funktionen. Die eigentliche Führung der Exekutive (Regierung) ist die Aufgabe eines je nach Land (Premierminister, Ministerpräsident, Bundeskanzler, Regierungspräsident, Ratspräsident) oder ähnlich genannten Regierungschefs, dessen Regierung vom Vertrauen des Parlaments abhängig ist
Typische Parlamentarische Regierungssysteme sind die Deutschlands und Italiens.

 1.3 Semipräsidentielle Demokratie

Hier konkurrieren Präsident und Ministerpräsident um die Macht. Wird der Präsident durch die Parlamentsmehrheit gestützt, hat er weitreichende Kompetenzen. Gehören Parlamentsmehrheit und Präsident unterschiedlichen Parteien an, herrscht Kohabitation (frz. cohabitation)) und die Macht des Präsidenten ist eingeschränkt.
Typische semipräsidentielle Regierungssysteme sind die Frankreichs und Russlands, wobei Russland sich anscheinend im Übergang zum präsidentiellen Regierungssystem befindet.

 2 Andere Systeme

In Diktaturen wird der Titel eines Präsidenten oftmalsvon selbsternannten Anführern angenommen - ein Beispiel dafür ist Ugandas Expräsident Idi Amin. Einige kommunistische Staaten kennen oder kannten gleichfalls Präsidenten, allerdings liegt die Macht beim Zentralkomitee der Partei.

 3 Präsidenten außerhalb von Regierungen

Der Titel eines Präsidenten wird ebenso außerhalb des Staatsrechts gebraucht. Die Leiter von Universitäten oder von Firmen werden machmal mit diesem Titel versehen. Auch an verschiedenen deutschen Bundesforschungseinrichtungen, ungefähr der Biologische Bundesanstalt (BBA), trägt der Leiter der Einrichtung den beamtenrechtlichen Titel Präsident und Professor.
Der Leiter im Vorstand eines Vereins wird als Präsident bezeichnet.
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