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 Republik - Definition und Bedeutung

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Die Republik ist eine Staatsform, der ein auf Zeit gewähltes Staatsoberhaupt vorsteht.
Die Republik wird folglich als Gegenmodell zur Monarchie verstanden, in der das Staatsoberhaupt auf Lebenszeit eingesetzt wird. Ursprünglich verstand man unter Republik eine Staatsform, in der die Herrschaft im Sinne des Gemeinwohls (lat. res publica, d.h. Sache der Allgemeinheit) ausgeübt wurde und durch Herrschaftsschranken eingeschränkt war (z.B. durch Verfassung). Damit grenzte man die Staatsform Republik zur Despotie ab. Der Begriff der modernen Republik geht zurück auf Niccolò Machiavelli.
Heute wird der Begriff Republik nicht mehr trennscharf verwendet. Eine Vielzahl von Staaten bezeichnen sich als Republik, ebenso wenn das Staatsoberhaupt (faktisch) auf Lebenszeit regiert oder das Politische System kaum Machtschranken kennt (Beispiele sind einige Militärdiktaturen und ehemalige Staaten des Ostblocks).
Wird die Regierung durch eine privilegierte Minderheit gewählt, wird die Staatsform aristokratische Republik genannt. Wird die Herrschaft durch das Volk gewählt, nennt man die Staatsform demokratische Republik. Viele nichtdemokratische Staaten mit einem starken Präsidenten nennt man Präsidialrepubliken. Staaten mit hohem islamischen Bevölkerungsanteil nennen die Staatsform ihres Politischen Systems häufig Islamische Republik.
In Deutschland war der Begriff Freistaat lange als Synonym für Republik gebräuchlich. Die Bundesländer Bayern, Sachsen und Thüringen führen dieses Wort obendrein als Namensbestandteil.
In Russland bezeichnet man mit Republik diejenigen Gliedstaaten, die ein höchstmögliches Maß an Autonomie genießen (siehe ebenso: Verwaltungsgliederung Russlands).
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