Unter einer
Residenz (lat.
residere, sich setzen, niederlassen, wohnen, englisch:
Residence, französisch:
Résidence) versteht man in der Regel den festen Wohnsitz eines weltlichen oder kirchlichen
Fürsten oder sonstigen Adligen (z.B. im Gegensatz zu einer Kaiser
pfalz) oder gar den Regierungssitz. Als
pars pro toto steht der Begriff Residenz ebenso für die
Stadt, in der sich dieser Herrschersitz befindet.
Heutzutage ist der Begriff ebenso gebräuchlich in Verbindung mit komfortablen Wohnsitzen für gehoben Ansprüche - zum Beispiel Altersresindez: eine hotelähnliche Wohnstätte für (wohlhabende) Betagte (statt Alterheim).