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 Staat - Definition und Bedeutung

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Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Staat als politisches Gebilde. Weitere Bedeutungen siehe Staat (Begriffsklärung).

Staat im weitesten Sinne ist eine irgendwie deutliche Herrschaftsstruktur, die unabhängig von dem Auftreten einer bestimmten Herrscherperson besteht.
Inhaltsverzeichnis

 1 Begründung

Ein Staat ist aus Sicht der Volkswirtschaftslehre sinnvoll, da er zu Auflösung eines sozialen Dilemmas und zur Minderung von Marktversagen fähig ist.
Ein Staat (aus lat. status Zustand, Verfassung) ist ein Gebilde, das laut der Konvention von Montevideo folgende Eigenschaften aufweist:
·  eine mehr oder weniger stabile Kernbevölkerung (Staatsvolk);
·  einen klar abgegrenzten oder definierten Landbesitz (Staatsgebiet, Territorium);
·  eine Regierung, die eine Staatsgewalt ausüben kann;
·  die Fähigkeit, mit anderen Staaten in politischen Kontakt zu treten, d. h., ein Völkerrechtssubjekt zu sein.
Die klassische Staatsrechtslehre nennt nur die ersten drei Merkmale (Drei-Elemente-Lehre). In diesem Sinne sind die Glieder eines Bundesstaates, wie die deutschen Länder ebenso "Staaten" (übrigens ebenso beschränkt Völkerrechtssubjekte, da sie auf Grund ihrer "Kulturhoheit" z. B. mit dem Heiligen Stuhl unabhängig von der Bundesrepublik Deutschland Konkordate abschließen können). Der klassische Ausnahmefall eines Staates ohne Staatsgebiet ist - seit der Annexion Maltas durch Napoleon I. - der "Souveräne Malteserorden".
Die Souveränität ist kein definierendes Merkmal des Staates. Staaten können rechtlich ebenso dann fortbestehen, wenn sie unter Besatzung stehen (okkupiert sind); oder (in der älteren Staatsrechtslehre), wenn sie nur "souverän" sind (z. B. Samos im Osmanischen Reich). Jedoch muss faktisch eine Teilsouveränität gegeben sein.
Wie denn überhaupt das Völkerrecht mangels einer Welt-Legislative von Entscheidungen von Fall zu Fall abhängt (case law) und mithin ein sehr nachgiebiges Recht ist, wenn Völkerrechtssubjekte "Fakten setzen".

 3 Völkerrechtliche Anerkennung

Ein Staat bedarf zu seiner Gründung keiner juristischen Legitimation (er wird 'ausgerufen', vgl. den Rütli-Schwur bei der Begründung der Schweizerischen Eidgenossenschaft). International hat es sich allerdings eingebürgert, einen Staat anzuerkennen, sobald mehrere andere Staaten seine Existenz anerkannt haben.
Einige Gebiete wie Taiwan oder Nordzypern auf Zypern, die wohl die Merkmale eines Staates aufweisen, wurden dennoch, meist aus politischen Gründen, nicht allgemein anerkannt; diese werden als Stabilisierte De-Facto-Regime bezeichnet.
Die Konvention von Montevideo regt oftmalszu Diskussionen an, ob es möglich ist durch Kauf einer staatenlosen Insel oder Bohrinsel, quasi eine Mikronation zu gründen. Die oben genannten völkerrechtlichen Staatseigenschaften scheinen dadurch erfüllt zu werden. Der Fall Sealand zeigt, dass die Anerkennung durch andere Staaten Hauptproblem solcher Vorhaben ist. Sealand wird offiziell von keinem Staat anerkannt.

 4 Zitat

Die Gruppen, welche einen Staat bilden, tun es für etwas: sie sind eine Zweck-, eine Bedürfnis-, eine Nutzgemeinschaft. Sie vereinigen sich nicht, um zusammen zu sein, sondern um zusammen etwas zu tun. - José Ortega y Gasset (Aufbau und Zerfall Spaniens, 1921)

 5 Siehe ebenso

· Staatssoziologie
· Staatstheorie
· Liste unabhängiger Staaten
· Liste der Staatsformen souveräner Staaten
· Staatliche Souveränität
· Territoriale Integrität
· Politik
· RechtEine Übersicht der Politikthemen in Wikipedia bietet das Portal Politik.



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