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 Staatskirche - Definition und Bedeutung

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Als Staatskirche werden Kirchen bezeichnet, die von der Regierung zur offiziellen Religion des Staats bestimmt wurden oder vom Staat offiziell anerkannt sind. Diese Regelungen betreffen das ganze Staatsgebiet. Fälschlicherweise werden oftmalsdie Begriffe Staats- und Volkskirche synonym verwandt.
Eine Kirche kann sich als Staatskirche auf das Gebiet eines Staats beschränken (z.B. Church of England, reformierte Kirche des Kantons Zürich) oder sie kann in mehreren Staaten offizielle Kirche sein (z.B. Katholische Kirche in Spanien und Belgien).
Historisch waren in vielen Fällen Staatsangehörigkeit und Kirchenmitgliedschaft identisch, und einige Staatskirchen sahen Mission als prinzipiell verzichtbar.
Staatskirchen haben gewöhnlich gewisse staatliche Privilegien (Steuern, Ansehen der Geistlichen), sind aber ebenso an gewisse Regeln des Staats gebunden. Das Ausmaß der Privilegien und Einspruchsrechte des Staats kann je nach Land und Zeit sehr unterschiedlich sein, z.B. in den deutschen Landeskirchen und im Cäsaropapismus
Staatsreligion hat die gleiche Bedeutung wie Staatskirche, kann sich aber ebenso auf nichtchristliche Religionen beziehen.
Inhaltsverzeichnis

 1 Einzelne Länder

 1.1 Armenien

Das erste Land, das das Christentum offiziell als Staatskirche einführte, war Armenien (König Tiridates) im Jahr 301.

 1.2 Römisches Reich

Vom 4. Jahrhundert abgesehen, gab es im Römischen Reich jederzeiteine einheitliche Staatsreligion - bis 314 den Kaiserkult, nach 391 das Christentum als Reichskirche.
Die Entstehung der christlichen Staatskirche geht auf Erlasse des Kaisers Theodosius zurück, der 391 jeden heidnischen Kult verbot. In der Folge dieser Gesetze genießen christliche Priester steuerliche Privilegien.
Machtverlust und Untergang des Weströmischen Reiches hatten einen Bruch im staatskirchlichen Denken zur Folge. Augustinus schrieb sein epochales Werk De civitate Dei, das von einem prinzipiellen Dualismus unter irdischem Staat und Staat Gottes ausgeht.
Im byzantinischen Osten entwickelt sich in der zweiten Hälfte des ersten Jahrtausends der Cäsaropapismus.

 1.3 Slawische Länder

Auch die später gegründeten östlich-orthodoxen Kirchen sehen sich als die Kirche auf dem entsprechenden Staats- oder Volksgebiet und waren in der Geschichte häufig eng mit der Regierung verbunden. Aber ebenso ohne Verbindung zur weltlichen Macht (Griechisch-Orthodoxe Kirche unter türkischer Herrschaft, viele andere unter dem Kommunismus) verstehen die östlich-orthodoxen Kirchen bis heute das Staats- bzw. Volksgebiet als identisch mit der Ausdehnung der Kirche.
Die Griechisch-Orthodoxe Kirche, welcher die meisten Griechen angehören, ist laut Staatsverfassung ebenso heute obendrein eine Staatskirche, ebenso wenn das Verhältnis unter Kirche und Staat nicht jederzeitohne Spannungen ist. Die Griechisch-Orthodoxe Kirche spielt ebenso durch ihren ausgedehnten Landbesitz obendrein eine wichtige Rolle.===Frankreich=== Mit dem Übertritt zum Katholizismus errichtet Chlodwig in Franken ein katholisches Reich - ebenso seine Untertanen werden selbstverständlich katholisch. In Frankreich blieb der Katholizismus bis zur französischen Revolution Staatsreligion.

 1.5 Deutschland

In der Reformationszeit wurde mit dem Prinzip cuius regio, eius religio (Wem das Land gehört, der bestimmt die Konfession) der Territorialherr ebenso der jeweilig oberste Kirchenherr. Mit dem Reichsabschied von Speyer 1526 ging die kirchliche Herrschaft in den protestantischen Gebieten von der katholischen Kirche auf die protestantischen Fürsten über, ab 1555 die gesamte kirchliche Rechtsprechung und die Einsetzungsrechte. Theologisch wurde die lutherische Kirche allerdings nicht vom Fürsten definiert. Martin Luther trat dieser Form von weltlicher Kirchenherrschaft entgegen, (siehe: Zwei-Reiche-Lehre).

 1.6 Schweiz

In der Schweiz entschieden die einzelnen Kantone als selbständige republikanische Staaten darüber, ob sie sich der Reformation anschließen wollten oder nicht (stellenweise sogar die einzelnen Dörfer). Heute sind in den meisten Kantonen der Schweiz die reformierte, katholische und christkatholische Kirche staatlich anerkannt.

 1.7 Skandinavien

Dänemark und Norwegen haben seit der Reformation bis heute lutherische Staatskirchen, in Schweden wurde die Staatskirche 1999 abgeschafft.

 1.8 Großbritannien

Die Church of England war von ihrer Entstehung her Staatskirche von England. Der König ist bis heute offiziell das Oberhaupt der Kirche und ernennt Erzbischöfe und Bischöfe auf den Rat des Premierministers. Erzbischöfe und Bischöfe sitzen im englischen Oberhaus. Dies gilt ebenso für Schottland, wo die presbyterianische Kirche als Staatskirche gilt.

 1.9 Österreich

Im Österreich des 18. Jahrhundert verfügte Joseph II. das Staatskirchentum in Gestalt des Josephinismus.

 1.10 USA

In den USA ist die Etablierung einer Staatskirche auf Bundesebene gesetzlich untersagt. Gleichwohl gab es in einigen US-Staaten des 19. Jahrhunderts eine politische Protektion von bestimmten Kirchen und ihrer Angehörigen -- zum Beispiel der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage ("Mormonen") in Utah, die mit entsprechender Loyalität der Kirchen einherging. Unterschwellig besteht dies teilweise bis heute fort, obwohl das Oberste Gericht der USA häufig im Sinne der Trennung von Kirche und Staat geurteilt hat.
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