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|  | | Staatskirche - Definition und Bedeutung |
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Als Staatskirche werden Kirchen bezeichnet, die von der Regierung zur offiziellen Religion des Staats bestimmt wurden oder vom Staat offiziell anerkannt sind. Diese Regelungen betreffen das ganze Staatsgebiet. Fälschlicherweise werden oftmalsdie Begriffe Staats- und Volkskirche synonym verwandt.
Historisch waren in vielen Fällen Staatsangehörigkeit und Kirchenmitgliedschaft identisch, und einige Staatskirchen sahen Mission als prinzipiell verzichtbar.
Staatskirchen haben gewöhnlich gewisse staatliche Privilegien ( Steuern, Ansehen der Geistlichen), sind aber ebenso an gewisse Regeln des Staats gebunden. Das Ausmaß der Privilegien und Einspruchsrechte des Staats kann je nach Land und Zeit sehr unterschiedlich sein, z.B. in den deutschen Landeskirchen und im Cäsaropapismus
Staatsreligion hat die gleiche Bedeutung wie Staatskirche, kann sich aber ebenso auf nichtchristliche Religionen beziehen.
Das erste Land, das das Christentum offiziell als Staatskirche einführte, war Armenien (König Tiridates) im Jahr 301.
Die Entstehung der christlichen Staatskirche geht auf Erlasse des Kaisers Theodosius zurück, der 391 jeden heidnischen Kult verbot. In der Folge dieser Gesetze genießen christliche Priester steuerliche Privilegien.
Auch die später gegründeten östlich-orthodoxen Kirchen sehen sich als die Kirche auf dem entsprechenden Staats- oder Volksgebiet und waren in der Geschichte häufig eng mit der Regierung verbunden. Aber ebenso ohne Verbindung zur weltlichen Macht ( Griechisch-Orthodoxe Kirche unter türkischer Herrschaft, viele andere unter dem Kommunismus) verstehen die östlich-orthodoxen Kirchen bis heute das Staats- bzw. Volksgebiet als identisch mit der Ausdehnung der Kirche.
Die Griechisch-Orthodoxe Kirche, welcher die meisten Griechen angehören, ist laut Staatsverfassung ebenso heute obendrein eine Staatskirche, ebenso wenn das Verhältnis unter Kirche und Staat nicht jederzeitohne Spannungen ist. Die Griechisch-Orthodoxe Kirche spielt ebenso durch ihren ausgedehnten Landbesitz obendrein eine wichtige Rolle.===Frankreich===
Mit dem Übertritt zum Katholizismus errichtet Chlodwig in Franken ein katholisches Reich - ebenso seine Untertanen werden selbstverständlich katholisch. In Frankreich blieb der Katholizismus bis zur französischen Revolution Staatsreligion.
In der Reformationszeit wurde mit dem Prinzip cuius regio, eius religio (Wem das Land gehört, der bestimmt die Konfession) der Territorialherr ebenso der jeweilig oberste Kirchenherr.
Mit dem Reichsabschied von Speyer 1526 ging die kirchliche Herrschaft in den protestantischen Gebieten von der katholischen Kirche auf die protestantischen Fürsten über, ab 1555 die gesamte kirchliche Rechtsprechung und die Einsetzungsrechte. Theologisch wurde die lutherische Kirche allerdings nicht vom Fürsten definiert. Martin Luther trat dieser Form von weltlicher Kirchenherrschaft entgegen, (siehe: Zwei-Reiche-Lehre).
In der Schweiz entschieden die einzelnen Kantone als selbständige republikanische Staaten darüber, ob sie sich der Reformation anschließen wollten oder nicht (stellenweise sogar die einzelnen Dörfer).
Heute sind in den meisten Kantonen der Schweiz die reformierte, katholische und christkatholische Kirche staatlich anerkannt.
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