Das
Staatsoberhaupt steht an der Spitze der staatlichen Ämterhierachie. Es repräsentiert den
Staat nach innen und außen (Im Sinne des Völkerrechts) und bestätigt formal die Ernennung in Staatsämter und die Ausfertigung von
Gesetzen. Die Ausgestaltung des Staatsoberhaupt (Auswahl und Funktion) ist zentrales Merkmal der
Staatsform.
In einer
Monarchie ist das Staatsoberhaupt der
Monarch (zum Beispiel ein
König wie in
Großbritannien oder
Thailand). In den meisten Monarchien im
Commonwealth (Commonwealth Realms) z.B.
Australien,
Kanada, oder
Jamaika, ist das Staatsoberhaupt der König oder die Königin von Großbritannien. Die Funktionen des Staatsoberhaupts werden dann vom jeweiligen Generalgouverneur ausgeübt. Der Generalgouverneur wird vom Monarchen gemäss dem Vorschlag der jeweiligen Regierung ernannt.
| Infos zu Ilexikon.comWir hoffen dass Sie alle gewünschten Informationen zum Begriff 'Staatsoberhaupt' gefunden haben. Alle Informationen zur Definition des Begriffs Staatsoberhaupt und zur Bedeutung des Wortes Staatsoberhaupt werden Ihnen kostenlos bereitgestellt. Unser Traffic und unsere Programmierarbeit finanziert sich ausschließlich durch Werbeeinnahmen. Wir danken für Ihren Besuch und hoffen dass Sie unser Portal zusätzlichempfehlen. |