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 Staatsreligion - Definition und Bedeutung

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Eine Staatsreligion ist die als offiziell geltende Religion eines Staates. Das Vorhandensein einer Staatsreligion hat in bestimmten Fällen eine Benachteiligung anderer Religionen zur Folge.
Alle großen historischen Kulturen des Altertums hatten eine Staatsreligion. Meist war der oberste Staatsrepräsentant ebenso oberster Repräsentant der Religion oder er stand in einem engeren untrennbaren Rechtsverhältnis dazu, z. B. der Pontifex Maximus bei den Römern. In den polytheistischen Religionen der griechisch-römischen Antike schloss die staatlich-institutionelle Anerkennung und Bevorzugung bestimmter Hauptgötter allerdings nicht aus, dass neben dem offiziellen Kult ebenso der private oder kommunale Kult einer Vielzahl regional unterschiedlicher Gottheiten gepflegt und geduldet wurde. Anders als die späteren monotheistischen Religionen (Judentum, Christentum, Islam) hatten die antiken Volks- und Staatsreligionen nicht den Anspruch, im Besitz der allein seligmachenden Wahrheit zu sein. Daher gab es in der Antike keine Religionskriege und keine Ketzerverfolgung. Religiöse Machtkämpfe (Christenverfolgung und später Heidenverfolgung) kamen erst mit den modernen Offenbarungsreligionen auf, die keinen anderen Kult neben sich dulden wollten und nach ihrem Selbstverständnis ebenso nicht dulden konnten.
Siehe ebenso: Staatskirche
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