Alle großen historischen Kulturen des
Altertums hatten eine Staatsreligion. Meist war der oberste Staatsrepräsentant ebenso oberster Repräsentant der Religion oder er stand in einem engeren untrennbaren Rechtsverhältnis dazu, z. B. der
Pontifex Maximus bei den
Römern. In den
polytheistischen Religionen der griechisch-römischen Antike schloss die staatlich-institutionelle Anerkennung und Bevorzugung bestimmter Hauptgötter allerdings nicht aus, dass neben dem offiziellen Kult ebenso der private oder kommunale Kult einer Vielzahl regional unterschiedlicher Gottheiten gepflegt und geduldet wurde. Anders als die späteren
monotheistischen Religionen (
Judentum,
Christentum,
Islam) hatten die antiken Volks- und Staatsreligionen nicht den Anspruch, im Besitz der allein seligmachenden Wahrheit zu sein. Daher gab es in der Antike keine Religionskriege und keine
Ketzerverfolgung. Religiöse Machtkämpfe (
Christenverfolgung und später Heidenverfolgung) kamen erst mit den modernen Offenbarungsreligionen auf, die keinen anderen
Kult neben sich dulden wollten und nach ihrem Selbstverständnis ebenso nicht dulden konnten.