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 Konzil - Definition und Bedeutung

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Ein Konzil (lateinisch: "Beratschlagung") beziehungsweise eine Synode (griechisch: "Zusammenkunft", "gemeinsamer Weg") bezeichnet eine Versammlung, meist in kirchlichen Angelegenheiten.
Die beiden Wörter werden in vielen Fällen synonym verwendet, speziell in der Christentumsgeschichte des ersten Jahrtausends.
Andererseits werden bestimmte kirchliche Versammlungen häufig spezifisch mit einem der beiden Worte bezeichnet, z.B. Zweites Vatikanisches Konzil oder Diözesansynode.
Da das griechische Wort Synodos männlich ist, wird im orthodoxen Bereich häufig ebenso von dem Synod gesprochen. Außerdem wird dort der Sitz des Kirchenverbandes in Kiew, ab 1326 Moskau, als Synod bezeichnet. - Von 1721 bis 1918 war der russische Patriarch durch einen Heiligen Synod ersetzt, der weltlicher Kontrolle unterstand.
Inhaltsverzeichnis

 1 Alte Kirche

In der alten Kirche wurden Konzil und Synode synonym gebraucht.
Das erste überlieferte Konzil ist das Apostelkonzil von Jerusalem das ungefähr im Jahre 49 tagte und von dem im Neuen Testament in Apostelgeschichte 15,1-29 berichtet wird.
Vom zweiten Jahrhundert an gab es zahlreiche lokale Konzile auf verschiedenen Stufen, in denen sich die Bischöfe einer Region versammelten um über bestimmte Fragen der Lehre oder Kirchenstruktur zu entscheiden. Diese Entscheide galten nur für die betreffende Region und hatten keine Allgemeingültigkeit, außer falls deren Entscheidungen später von ökumenischen Konzilen übernommen wurden, wie es das 6. ökumenische Konzil im Hinblick auf einige lokale Konzile des 4. Jahrhunderts tat:
·  Synode von Elvira ca. 306
·  Konzil von Nizäa ([325])
·  3. Synode von Karthago (397)
·  1. Synode von Toledo (400)
·  7. allgemeines Konzil von Nizäa ([787])
Es gab im ersten Jahrtausend neben zahlreichen lokalen Konzilen sieben allgemeine Konzile der gesamten Kirche, die heute ökumenische Konzile genannt werden. Die Lehren dieser Konzile werden von der orthodoxen, katholischen und vielen protestantischen Kirchen anerkannt.
Entscheide von ökumenischen Konzilien hatten in der alten Kirche allgemeine Gültigkeit - es gab allerdings häufig Gruppen, die sie nicht anerkannten und sich deshalb von der Kirche trennten.

 2 Orthodoxe Kirchen

In der Orthodoxie sind die ökumenischen Konzile die höchste institutionelle Entscheidungs-Instanz. Allerdings gelten sie nicht als per se unfehlbar, denn mehrmals wurde Konzilen, die sich selbst als "ökumenisch" bezeichnet hatten, dieser Status später von einem anderen Konzil aberkannt, wegen mangelnder Zustimmung in der Bevölkerung. Nur die Kirche als ganzes gilt als unfehlbar, wobei offenbleibt in welchen Institutionen, Gremien, oder Bewegungen sich diese Unfehlbarkeit jeweilig äußert.
Neben den sieben ersten ökumenischen Konzilien werden in der orthodoxen Kirche von manchen ebenso das pro-Photius-Konzil von 879 und das palamitische Konzil von 1351 als ökumenische Konzilien anerkannt; die meisten bezeichnen diese Konzile allerdings ausschließlich als panorthodox, also alle orthodoxen Kirchen betreffend.

 3 Römisch-katholische Kirche

Das Konzilsverständnis und verschiedenen Stufen der Konzile und Synoden in der katholischen Kirche sind unter Konzil (Römisch-Katholische Kirche) aufgeführt.

 4 Evangelische Kirchen

In den Evangelischen Kirchen wird eher von Synode als von Konzil gesprochen. Einzelheiten sind unter Synode (Evangelische Kirchen) beschrieben.

 5 Siehe ebenso

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