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 Toleranzedikt von Mailand - Definition und Bedeutung

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Das Mailänder Toleranzedikt oder Zwei-Kaiser-Edikt, 313 erlassen von Konstantin I., dem Kaiser des Westens, und Licinius, dem Kaiser des Ostens, gewährt "...wie auch den Christen als ebenso überhaupt allen Menschen freie Vollmacht, der Religion anzuhängen, die ein jeder für sich wählt...".
Das Toleranzedikt von Mailand bedeutet also Freiheit der Glaubensentscheidung für alle Religionen und nicht nur, wie häufig fälschlicherweise behauptet wird, die Gleichstellung des Christentums neben der römischen Religion. Zur offiziellen Staatsreligion des Römischen Reichs erklärt wurde der christliche Glaube erst im Jahre 380 unter Kaiser Theodosius I..
Ebenso ist das Mailänder Toleranzedikt nicht die Folge einer plötzlichen Bekehrung eines einzelnen Kaisers, sondern die Bestätigung und Ausweitung des Toleranzedikts von Nikomedia, das Kaiser Galerius im Jahr 311 auf seinem Sterbebett herausgab. Dieses Edikt ist wohl für die Christen nicht sehr schmeichelhaft abgefasst, aber es gewährt den Christen freie Ausübung ihres Glaubens, solange die öffentliche Ordnung dadurch nicht gestört wird.
Das Toleranzedikt des Galerius wurde wie auch von Konstantin als ebenso von seinem kaiserlichen Gegner Maxentius akzeptiert - von daher war die Schlacht an der Milvischen Brücke 312 kein Kampf des Christentums gegen das Heidentum, wie es häufig dargestellt wird.
Das Toleranzedikt von Mailand bedeutet die Freiheit der Glaubensentscheidung für alle Religionen und nicht, wie obendrein heute häufig behauptet wird, die Anerkennung des Christentums als Staatsreligion; das Christentum wird im Edikt nur besonders betont. Originaltext: "Nachdem wir beide, Kaiser Konstantin und Kaiser Licinius, durch glückliche Fügung bei Mailand zusammenkamen, um zum Wohle aller ... zu regeln ... wie auch den Christen als ebenso allen Menschen freie Vollmacht zu gewähren ... ihre Religion zu wählen ... damit die himmlische Gottheit uns und allen ... gnädig und gewogen bleiben kann."
Etwa 30% des Textes nehmen Details ein (Rückerstattung von Grundstücken etc.).
Quellen: Der lateinische Text beider Toleranzedikte wird von Lactantius überliefert. Eusebius von Caesarea zitiert in seiner Kirchengeschichte beide Edikte in griechischer Übersetzung, das Edikt von Galerius in Band 8, Kapitel 15 und das Edikt von Mailand in Band 10, Kapitel 5.
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