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 Unfehlbarkeit - Definition und Bedeutung

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Unfehlbarkeit bedeutet Irrtumslosigkeit. Eine Person oder Institution wäre dann unfehlbar, wenn sie frei von Fehleinschätzungen und irrtümlichen Entscheidungen wäre. Nach menschlichem Ermessen ist dies nicht möglich - aus atheistischer Sichtweise wird die Unfehlbarkeit deshalb abgelehnt. Dennoch vertreten verschiedene Religionen und Konfessionen zu diesem Thema unterschiedliche Standpunkte. Grundlage theologisch begründeter Unfehlbarkeit ist ebenso nicht der Mensch, sondern Gott, der einem Menschen die Unfehlbarkeit aus bestimmten Gründen verleiht - ein allmächtiger Gott kann nach dieser Meinung die Unfehlbarkeit eines Menschen sicherstellen.
Inhaltsverzeichnis

 1 Römisch-katholische Kirche

 1.1 Grundlagen und Definitionen

Nach römisch-katholischer Lehre ist der Papst als Stellvertreter Christi auf Erden unfehlbar. Die Unfehlbarkeit des Papstes bezieht sich aber nur auf Glaubens- und Sittenfragen und wurde mit dem Konzilsdekret Pastor aeternus auf dem 1. Vatikanischen Konzil 18. Juli 1870 unter Papst Pius IX. als (unfehlbarer) Glaubenssatz verkündet. Die Definition lautet:
Zur Ehre Gottes, unseres Heilandes, zur Erhöhung der katholischen Religion, zum Heil der christlichen Völker lehren und erklären wir endgültig als von Gott geoffenbarten Glaubenssatz, in treuem Anschluss an die vom Anfang des christlichen Glaubens her erhaltene Überlieferung, unter Zustimmung des heiligen Konzils:
Wenn der Römische Papst in höchster Lehrgewalt (= ex cathedra) spricht, das heißt: wenn er seines Amtes als Hirt und Lehrer aller Christen waltend in höchster apostolischer Amtsgewalt endgültig entscheidet, eine Lehre über Glauben oder Sitten sei von der ganzen Kirche festzuhalten, so besitzt er auf Grund des göttlichen Beistandes, der ihm im heiligen Petrus verheißen ist, jene Unfehlbarkeit, mit der der göttliche Erlöser seine Kirche bei endgültigen Entscheidungen in Glaubens- und Sittenlehren ausgerüstet haben wollte. Diese endgültigen Entscheidungen des Römischen Papstes sind daher aus sich und nicht aufgrund der Zustimmung der Kirche unabänderlich.
Nur wenn in aller Form ("Ex cathedra") eine Glaubensüberzeugung zum Dogma erklärt wird, gilt diese als verbindlich und irrtumsfrei. Es dürfen allerdings nur solche Glaubensüberzeugungen zum Dogma erklärt werden, die nicht im Widerspruch zur Hl. Schrift und zur apostolischen Tradition stehen, die in der ganzen katholischen Kirche geglaubt (sensus fidei) und von der Mehrheit der Bischöfe akzeptiert werden. Die Intention der päpstlichen Unfehlbarkeit ist also, dass der Papst bei einem Streit im Innern der Kirche das "letzte Wort" hat. Das Unfehlbarkeitsdogma will nicht als Freibrief für willkürliche Erfindungen verstanden sein.
Die einzige seit dem Dogma von der Unfehlbarkeit des Papstes vom diesem verkündete unfehlbare Glaubenswahrheit ist das Dogma von Mariä Himmelfahrt (1950).
Die Katholische Kirche partizipiert an dem Dogma insofern, als dadurch Glaubenszweifel ausgeräumt werden, entsprechend Katechismus von 1992, Paragraph 889:
"Um die Kirche in der Reinheit des von den Aposteln überlieferten Glaubens zu erhalten, wollte Christus, der ja die Wahrheit ist, seine Kirche an seiner eigenen Unfehlbarkeit teilhaben lassen."

 1.2 Ausformungen und theologische Diskussion

Es verwundert nicht, dass die Unfehlbarkeit ebenso im Innern der katholischen Kirche zu einem kontroversen Meinungsaustausch führte. So wurde die Unfehlbarkeit einerseits vehement abgelehnt und führte zum Beispiel zur Abspaltung der Altkatholiken (siehe weiter unten). Andererseits ging die Definition des Ersten Vatikanischen Konzils anderen nicht weit genug. Über die Definition des Konzils hinaus wird die Unfehlbarkeit gelegentlich ebenso anderen Rechtsinstanzen der katholischen Kirche zugeschrieben. In jedem Fall gelten allerdings die Elemente obiger Definition für die Unfehlbarkeit als unverzichtbar. So muss die als unfehlbar vorgetragene Lehre vom Papst (mit-)verkündet werden und bei der Verkündigung der Lehre muss hinreichend deutlich auf die Unfehlbarkeit der Lehrentscheidung verwiesen werden.

 1.2.1 Der Papst im allgemeinen

Nach obiger Definition der Unfehlbarkeit ist der Papst in Glaubensfragen nur dann unfehlbar, wenn er ex cathedra spricht. Dies beinhaltet, dass er seine Aussage sinngemäß als endgültig und verbindlich bezeichnen muss. Darüber hinaus wird gelegentlich die Meinung vorgetragen, er sei jederzeitdann unfehlbar, wenn er sein Lehramt ausübe, zum Beispiel bei Predigten, Apostolischen Rundschreiben und dergleichen. Allerdings finden sich in der Kirchengeschichte Lehrmeinungen von Päpsten, die später von anderen Päpsten als Irrlehren beurteilt wurden, so bei Johannes XXII. und bei Nikolaus I.; diese Lehrmeinungen wurden ebenso als Predigten und folglich im Rahmen des ordentlichen Lehramts vorgetragen. Somit wird dem Papst in Ausübung seines ordentlichen Lehramts keine Unfehlbarkeit zugestanden. Trotzdem ist im Allgemeinen zu vermuten, dass die Bischöfe oder der Papst in Ausübung des ordentlichen Lehramtes die korrekte Lehre verkünden - dies gilt nicht bei bekannten Häretikern. Auch ist der Papst nicht sündenfrei, weshalb er wie andere Gläubige die Beichte ablegt.

 1.2.2 Bischöfe

Gelegentlich wird einzelnen Bischöfen oder bestimmten Bischofsversammlungen die Unfehlbarkeit zugesprochen. Allerdings wurden in der Kirchengeschichte allerdings wie auch von einzelnen Bischöfen als ebenso von Bischofskollegien Meinungen gelehrt, die später von der Kirche als Häresie abgelehnt wurden. Ein Beispiel sind die Beschlüsse einer Synode von Ephesus im Jahr 449, die im Jahr 451 vom Konzil von Chalkedon abgelehnt und zurückgewisen wurden. Aus diesem Grund wird einzelnen Bischöfen und Bischofssynoden nicht die Unfehlbarkeit zugestanden. Den Bischöfen im Allgemeinen und in ihrer kollegialen Gesamtheit wird die Unfehlbarkeit nur insoweit zugestanden, als sie eine unfehlbare Lehrentscheidung in Einheit mit dem Papst vortragen. Die Unfehlbarkeit wird dann durch die Mitwirkung des Papstes sichergestellt.

 1.2.3 Konzilien

Konzilien besitzen gemäß katholischer Lehre dann die Unfehlbarkeit, wenn sie eine Lehre als endgültig und verbindlich bezeichnen und wenn der Papst dem jeweiligen Dokument zustimmt. Allerdings bezieht sich die Unfehlbarkeit nicht auf alle Konzilstexte, sondern ausschließlich auf die hinreichend als unfehlbar gekennzeichneten Passagen. Auch in diesem Fall wird die Unfehlbarkeit durch die Mitwirkung des Papstes sichergestellt. Interessant ist, dass der Papst ohne Zustimmung eines Konzils, das Konzil allerdings nur in Einheit mit dem Papst Glaubenssätze dogmatisieren kann; folglich ist die Zustimmung eines Konzils irrelevant.
Konzilstexte im allgemeinen werden nicht als unfehlbar angesehen. Darüber hinaus wird es bei der großen Menge veröffentlichter Konzilstexte als vermessen angesehen, alle Texte wären vollkommen fehlerfrei. Die Dogmatisierung umfangreicher Abhandlungen würde eher zu Glaubensunsicherheit denn zu einer Präzisierung des Glaubens führen, speziell wenn der jeweilige Text mehr als eine Interpretation zulässt. Im Gegenzug wurde in vielen Konzilsdokumenten (zum Beispiel in der Dogmatischen Konstitution über die Kirche Christi des ersten vatikanischen Konzils) genau festgelegt, welche Absätze unfehlbar sind. Außerdem werden die als dogmatisch verkündeten Glaubensinhalte besonders prägnant formuliert, um den Interpretationsspielraum zu reduzieren.
Ein besonderes Beispiel ist das zweite vatikanische Konzil, es verzichtete vollkommen darauf, neue Glaubenssätze zu verkünden und als dogmatisch, endgültig oder verbindlich einzustufen. Formulierungen wie "wir erklären feierlich", "wir lehren endgültig" fehlen. Papst Johannes XXIII brachte dies zum Ausdruck, indem er das Konzil als pastoral (im Gegensatz zu dogmatisch) einberief. Da den Konzilsvätern andererseits die einschlägigen theologischen Argumente und Formfragen zur Unfehlbarkeit bekannt waren, wird davon ausgegangen, dass sie absichtlich auf die Dogmatisierung einzelner Aussagen verzichteten.

 1.2.4 Allgemeines Glaubensgut und Tradition

Allgmein nimmt die römisch-katholische Kirche an, dass das gesamte, von Gott geoffenbarte Glaubensgut (auch Depositum fidei) seit der Urkirche vorhanden ist, soweit es für die Kirche notwendig ist. Sie nimmt darüber hinaus an, dass die an sich fehlerfreie, göttliche Offenbarung wohl örtlich und zeitlich begrenzt von Häretikern verfälscht wurde, aber von der kirchlichen Tradition im allgemeinen korrekt weitergegeben wurde. Glaubenssätze dürfen folglich nicht dem widersprechen, was "jederzeitund überall" von der Kirche geglaubt worden ist. Dies bedeutet, dass der betreffende Glaubenssatz schon vor seiner Dogmatisierung wahr war, dass nur ausschließlich die Kirche kein Urteil darüber abgegeben hatte.
Hierbei werden gelegentlich die Unfehlbarkeit dieser göttlichen Offenbarung mit der päpstlichen Unfehlbarkeit verwechselt oder gleichgesetzt. Hierbei bezieht sich allerdings die päpstliche Unfehlbarkeit auf das päpstliche Urteil, welche Glaubensinhalte nun der göttlichen Offenbarung entstammen, und welche Aussagen Verfälschungen darstellen.

 2 Orthodoxe Kirche

Die Orthodoxe Kirche kennt nur die Unfehlbarkeit der Kirche. Dieser Glaube besagt, der Heilige Geist werde nicht zulassen, dass die gesamte Kirche sich in Irrlehren verliert, sondern werde einen Weg schaffen, dies zu verhindern. Jedoch ist keine einzelne Person oder Institution unfehlbar - ebenso nicht ein Ökumenisches Konzil, ein Kirchenlehrer oder gar der Patriarch von Konstantinopel.

 3 Altkatholische Kirche

Die altkatholische Kirche entstand aus einer innerkatholischen Widerstandsbewegung, die das Dogma von der Unfehlbarkeit des Papstes nicht akzeptierte. Sie kennt daher keine unfehlbare Instanz in der Kirche, steht aber dem oben genannten Glauben der orthodoxen Kirche über die Unfehlbarkeit der Kirche nahe.

 4 Evangelische Kirchen

Die Evangelischen Kirchen lehnen die Lehre von der wie ebenso jederzeitgearteten Unfehlbarkeit vergangener oder heute lebender Personen ab. Manche Evangelischen Kirchen, speziell in der evangelikalen oder Pfingstbewegung betrachten allerdings die Bibel, und deren Autoren während des Prozesses der Abfassung, als unfehlbar, wobei diese Unfehlbarkeit unterschiedlich definiert wird.

 5 Baha'i

Bei den Baha'i gelten die Beschlüsse des Universalen Hauses der Gerechtigkeit für unfehlbar.== Weblinks ==
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