Der Usurpation steht entgegen die
Legitimität. Die Usurpation kann ebenso durch Anerkennung oder freiwilligen Gehorsam des Volkes einen legitimen Charakter erhalten. Doch ebenso ohnedies sind Staatsakte der usurpierten Gewalt zunächst gültig, denn die Befugnis zur Ausübung der
Staatsgewalt ist nicht an den rechtmäßigen Gebrauch, sondern an den wirklichen Besitz der Staatsgewalt gebunden.