Begrifflich ist ein
Verbot eine Untersagung eines bestimmten
Verhaltens: Derjenige, an den sich das Verbot richtet, also der
Adressat des Verbots, darf dasjenige nicht tun, was Gegenstand des Verbots ist. Das Verbot ist mithin eine Einschränkung der menschlichen
Freiheit.
Diese Einschränkung kann als absolutes Verbot gegen jedermann gerichtet sein; es kann allerdings ebenso ein relativer Verbotssatz vorliegen, der ein Verhalten nur einer Einzelperson oder einer bestimmten Personengruppe untersagt, das nämliche Verhalten anderen aber gestattet (quod licet Jovi non licet bovi, frei übersetzt: Was Jupiter darf, darf nicht jedes Rindvieh).
Die Berechtigung oder Möglichkeit, ein Verbot auszusprechen, fußt entweder auf einer entsprechenden sozialen Übereinkunft, die ihrerseits andererseits politisch oder religiös motiviert sein kann, oder auf der bloßen Ausübung von
Macht.
Besondere Relevanz haben Verbotsnormen ersichtlich dann, wenn sie der Regelung des Verhaltens im Innern der staatlichen Gemeinschaft dienen, wenn der
Staat also das Verhalten der
Bürger durch Verbotsnormen reglementiert.
Im zusätzlichen Sinne spricht man in der
Wissenschaft von einem Verbot ebenso dann, wenn eine bestimmte - "verbotene" - Vorgehensweise zwingend zu einem unrichtigen Ergebnis führen muß: So ist es
mathematisch "verboten", aus einer
Differenz oder
Summe zu kürzen. Dieser Gebrauch es Wortes Verbot ist aber letztlich nicht korrekt, weil er die Kategorien des Erlaubten und des Richtigen zu Unrecht gleich behandelt.
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