 |
|  | | Autor - Definition und Bedeutung |
|  | | Sie haben im Ilexikon erfolgreich nach der Definition, der Bedeutung oder Informationen zum Begriff 'Autor' gesucht. Hier finden Sie eine Beschreibung, Erklärung, Definition, die Bedeutung sowie viele aktuelle Infos zum Begriff 'Autor' und damit verwandten Themen.
Ein Autor ( lat. auctor Urheber, Schöpfer) ist der Verfasser oder geistige Urheber eines Werkes. Dabei handelt es sich meist um Werke der Literatur (Texte) im weitesten Sinn ( Schriftsteller, Sachbuchautor, Drehbuch-, Fernseh-, Opern- oder Bühnenautor). Seltener wird, mit einem deutlicher juristischen Beiklang, als Autor der Urheber eines Werkes der Musik, Kunst, Fotografie, Filmkunst verstanden (vgl. ebenso Softwareautoren, Gesetzesautoren).
Das Verständnis von Autorschaft ist geschichtlichen Veränderungen unterworfen. Im Mittelalter verweisen die Begriffe 'Autor' ( auctor) und ' Autorität' mit großer Selbstverständlichkeit aufeinander. Der Rechtssprache entstammend, bezeichnet auctor den 'Urheber', 'Verfasser' oder 'Sachwalter' eines Werkes. Dabei schließt die Wortbedeutung, anders als in der Neuzeit, grundsätzlich den Aspekt der Autorität ( auctoritas) ein: Verfasser sind gemeint, die hohes Ansehen erworben und breite Anerkennung gefunden haben.
Besonders die medialen Umbrüche von der Mündlichkeit zur Schrift und von der Handschrift zum Buchdruck beförderten stark die Ablösung der Person des Autors und ihrer Autorität von ihrem (reproduzierbaren und vor Verfälschung zu schützenden) Werk, zunächst allerdings eher in Gattungen der theologischen und wissenschaftlichen Literatur. Erst seit der Genieästhetik des Sturm und Drang bildete sich ein Konzept des autonomen, schöpferischen, über sein Werk herrschenden belletristischen Autors heraus. Das 19. und 20. Jahrhundert bilden die Hochphase dieses emphatischen, idealisierten Autorbegriffs. Seit den 60er Jahren wurde Kritik an der Verabsolutierung der Autorpersönlichkeit laut ( Roland Barthes, Michel Foucault).
In Teilen der Literaturtheorie ( Erzähltheorie) wird unter Autor und Erzähler unterschieden: Der Autor ist der Schreibende des Textes und der Erzähler der Erzählende der Geschichte und ist dabei eine vom Autor geschaffene Instanz.
|
Inhaltsverzeichnis | |
2 Literatur
|
Autorschaft umfaßt in der Gegenwart ein Recht am geistigen Eigentum. Zum Schutz des Werkes dient das Urheberrecht.
Vor allem bei wissenschaftlichen Publikationen kommt es jederzeithäufiger vor, dass ein Werk mehrere Autoren und Koautoren aufweist. Um die Anzahl von Publikationen einer Person vergleichbar zu zählen, gibt es in der Bibliometrie verschiedene Zählweisen:
| · | Normale Zählweise (Eine Publikation zählt für jeden Autor unabhängig von der Anzahl der Autoren)
|
| · | Fraktionelle Zählweise (Anteilmäßige Aufteilung der Autorenschaft, zum Beispiel jeweilig ein Drittel bei drei Autoren)
|
| · | Logarithmische Zählweise (Der Anteil nimmt nach der genannten Reihenfolge der Autoren ab)
|
| · | Andere Gewichtung (zum Beispiel nur die ersten beiden Autoren)
|
| Infos zu Ilexikon.comWir hoffen dass Sie alle gewünschten Informationen zum Begriff 'Autor' gefunden haben. Alle Informationen zur Definition des Begriffs Autor und zur Bedeutung des Wortes Autor werden Ihnen kostenlos bereitgestellt. Unser Traffic und unsere Programmierarbeit finanziert sich ausschließlich durch Werbeeinnahmen. Wir danken für Ihren Besuch und hoffen dass Sie unser Portal zusätzlichempfehlen. |
Weiteres zu dem Artikel
Sie möchten die Besucher Ihrer Internet-Seite auf weiterführende Definitionen und Informationen zum Thema "Autor" aufmerksam machen? Dann platzieren Sie doch einfach folgenden Link auf Ihre Homepage:
<a href="http://www.ilexikon.com/Verfasser.html" title="Definition und Informationen zu dem Thema Autor">Autor</a> | |  | |  |
|  |