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 Verwandtschaft - Definition und Bedeutung

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Dies hier behandelt Verwandtschaft im familienrechtlichen (und sozialwissenschaftlichen) Sinne, für andere Bedeutungen siehe Verwandtschaft (Begriffsklärung)

Verwandte sind Lebewesen einer gemeinsamen genetischen Herkunft im Innern einer Art.
Lässt sich die Blutlinie von Abkömmlingen, die durch die Keimbahn und Geburt gegeben ist, auf einen gemeinsamen Vorfahren zurückführen, besteht ebenso die genetische Linie und man wird viele identische Gene in dieser Linie finden. Dabei werden aber bei allen Verwandten trotzdem unterschiedliche Gene ausgeprägt oder bleiben inaktiv. In Familiensippen besteht daher nicht unter allen Mitgliedern Verwandtschaft im biologischen Sinne.
Anthropologisch und soziologisch gesehen gehören nicht alle miteinander verwandten Personen zwangsläufig in dasselbe Verwandtschaftssystem und nicht alle Personen im Innern einer Verwandtschaftsgruppe sind wirklich (biologisch) miteinander verwandt. Im Werk von Ferdinand Tönnies (1855-1936) wird "Verwandtschaft" als Beispiel der "Gemeinschaft des Blutes" behandelt.
Man kann Verwandte wie auch nach ihren gebräuchlichen Namen (der Art ihrer Beziehung zueinander - Verwandtschaftsbeziehung), als ebenso in der Medizin nach dem Grad ihrer Verwandtschaft unterscheiden. Dies ist unter anderem im Familien- und Erbrecht, der Genealogie und bei Erbkrankheiten von Interesse.
Sozial werden ebenso Verwandtschaftsbeziehungen zu Göttern (vgl. Mythologie, Religion), Tieren (vgl. Klan) oder Naturerscheinungen angenommen (gemäß der Bibel war z.B. Adam, der erste Mensch, elternlos aus Lehm geschaffen, in der Edda wurden die ersten Menschen aus dem Eis geleckt).
Siehe ebenso:
Hier sind überall ebenso "Stief"-Verhältnisse möglich (z.B. Stiefmutter, Stiefvater, Stiefsohn, Stieftochter, Stiefgeschwister).

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