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 Volkslied - Definition und Bedeutung

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"Volkslied ist ein Lied, das im Gesang der Unterschicht eines Kulturvolks in längerer gedächtnismäßiger Überlieferung und in ihrem Stil derart eingebürgert ist oder war, dass, wer es singt, vom individuellen Anrecht eines Urhebers an Wort und Weise nichts empfindet." (Alfred Götze, Das deutsche Volkslied, 1929)
"Volkslied heißt entweder ein Lied, das im Volke entstanden ist (d.h. dessen Dichter und Komponist nicht mehr bekannt sind), oder eins, das in den Volksmund übergegangen ist, oder endlich eins, das "volksmäßig", d.h. schlicht und leicht fasslich in Melodie und Harmonie komponiert ist." (Hugo Riemann, Musiklexikon, 1916)
Diese Definitionen zeigen schon, auf welch dünnem Eis man sich bewegt, will man Volkslied definieren.
Merkmale von Volksliedern (engl. Traditional) sind:
·  Sie sind kulturell oder regional "typisch"
·  Sie müssen gesungen werden: Ein gesprochener Vortrag entspricht nicht ihrem Wesen
·  Es existieren Varianten in Text und Melodie
·  Sie müssen ein gewisses Alter besitzen (Abgrenzung zu Schlager)
Da die Entstehung und das Wesen des Volksliedes regional und kulturell sehr verschieden sind, ist eine Trennung in folgende Bereiche nötig:
·  europäisches Volkslied
·  deutsches Volkslied
·  alpenländisches Volkslied
· Traditional (engl. bzw. keltisches Volkslied)

·  außereuropäisches Volkslied
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