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|  | | Volksrepublik - Definition und Bedeutung |
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In der Benennung muss man unterscheiden unter
| · | Volksrepublik im engeren Sinne: verfassungsrechtliche Selbstbezeichnung von Staaten (in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts u. a. Bulgarien, Ungarn, Polen), ebenso ungeachtet der wirklichen Zugehörigkeit zum sozialistischen Lager (z. B. Jemen, Algerien);
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| · | Volksrepublik im zusätzlichen Sinne (auch Volksdemokratie): umgangssprachliche Bezeichnung von Staaten dieser Gruppe ungeachtet ihrer verfassungsrechtlichen Selbstbezeichnung (in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts u. a. Rumänien, Jugoslawien, Bulgarien)
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Die ersten Volksrepubliken entstanden in den 20er Jahren, darunter die Mongolei und einige spätere Unionsstaaten der Sowjetunion. Die nach dem Zweiten Weltkrieg entstandenen osteuropäischen Volksdemokratien haben im Verlauf der 1990er Jahre wie auch ihren Namen als ebenso ihre Herrschaftsform reformiert. Gegenwärtig tragen nur obendrein China, Nordkorea, Algerien, Bangladesch und Laos die amtliche Bezeichnung Volksrepublik (gemäß 1.).
Kritiker bezeichnen den Begriff oftmalsausschließlich als einen Euphemismus für die Diktatur des Proletariats oder andere unter dem Etikett des Sozialismus oder Kommunismus diktatorisch geführte Staaten. Dem ist aber entgegenzusetzen, dass die Diktatur des Proletariats im Sozialismus oder Kommunismus nicht negativ besetzt ist, und daher ebenso keinen Euphemismus benötigt. Die Bezeichnung wird von den entsprechenden Regierungen als sachlich richtig empfunden.
Viele Kritiker der entsprechenden Staaten weisen ebenso oftmalsdarauf hin, dass es sich bei den genannten Staaten nicht um wirklich sozialistische oder kommunistische Staaten handle.
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