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|  | | Volkszählung - Definition und Bedeutung |
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Eine Volkszählung (auch: Zensus oder Census) ist eine gesetzlich angeordnete Erhebung von statistischen Bevölkerungsdaten, wobei die befragten Bürger zur Auskunft verpflichtet sind. In modernen Industriestaaten werden i.d.R. alle 10 Jahre, meist zu Beginn eines neuen Jahrzehnts, Volkszählungen durchgefuhrt. Das Motiv für die Durchführung einer Volkszählung liegt im Bestreben der politischen Entscheidungsträger, möglichst genaue Informationen über verschiedenste statistische Parameter zu erhalten, die als Grundlage für das politische und verwaltungsmäßige Handeln genutzt werden sollen. So beruhen ungefähr die Planung von Wohnungsbauprogrammen, Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur, Bemessungsgrundlagen für die Finanzierung der öffentlichen Haushalte oder Steuerschätzungen auf den Zahlen, die durch eine Volkszählung gewonnen werden können.
Eine methodische Besonderheit von Volkszählungen besteht darin, dass anders als bei normalen empirischen Untersuchungen nicht ungefähr eine repräsentative Stichprobe, sondern sämtliche Haushalte und annähernd die gesamte Bevölkerung direkt befragt wird (Totalerhebung; siehe ebenso Grundgesamtheit).
Die ermittelten Daten werden durch fortlaufende, jährlich durchgeführte Repräsentativ-Befragungen (dem so genannten Mikrozensus) fortgeschrieben und auf die Basisdaten der letzten Volkszählung hochgerechnet. Die Stichprobengröße für diese Befragungen ist in Deutschland gesetzlich auf 1% der Bevölkerung festgelegt. Da die daraus resultierende Fehlerquote mit den Jahren steigt, ist in größeren Abständen eine Wiederholung der Volkszählung und damit eine Aktualisierung der Basisdaten erforderlich.
2 Vergangene Zählungen in Deutschland
| · | 1. Dezember 1900 - Eine Volkszählung im Deutschen Reich ermittelt 56.345.014 Einwohner. Das entspricht einem Bevölkerungszuwachs von im Allgemeinen 7,78 Prozent in den letzten fünf Jahren.
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2.1 Vergangene Zählungen in der Bundesrepublik Deutschland 2.2 Vergangene Zählungen in der DDR
In der Schweiz wurden Eidgenössische Volkszählungen ab 1850 (seit der Gründung des Bundesstaates) in der Regel alle 10 Jahre durchgeführt.
Römischer Beamter der Volkszählungen (und Erhebungen über die Einkünfte der römischen Bürger) durchführte und die Höhe der Steuer, die jeder Bürger zu zahlen hatte, festlegte. Er war dem Senat verantwortlich.
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