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 Wahlbeteiligung - Definition und Bedeutung

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Unter dem Stichwort Wahlbeteiligung wird der Anteil der Wahlberechtigten angegeben, die bei einer Wahl wirklich von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben.
Die Quote wird in Prozentzahlen ausgedrückt. Bei Bundestagswahlen ist die übliche Quote zumeist über 80 %, bei Landtagswahlen mehr als 65 %, bei Kommunalwahlen über 55 %, während sie bei der letzten Europawahl nur bei 45 % lag.
Die bisher höchste Wahlbeteiligung war bei der Bundestagswahl 1972 mit 91,1 %, die niedrigste bei der Bundestagswahl 1990 mit 77,8 %.
Es gibt in Deutschland keine Mindestwahlbeteiligung.
Auf Bundes- und Landesebene ist ein langfristiger Trend des Sinkens der Wahlbeteiligung zu verzeichnen. Dies wir im Allgemeinen auf ein sinkendes Vertrauen der Bürger in das politische System und auf die tendenziell jederzeitkleiner werdenden politischen Unterschiede unter den großen Parteien zurückgeführt.
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